Unterbringung von Abschiebehäftlingen in Justizvollzugsanstalten ist nach Gerichtsurteil europarechtswidrig

Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann hat das jüngste Urteil des EuGH zur Unterbringung von Abschiebehäftlingen als „wegweisend für die Flüchtlingspolitik“ bezeichnet. „Die SPD-Fraktion hat bereits im Jahr 2010 auf die europarechtswidrige Unterbringung von Abschiebehäftlingen in Hessen hingewiesen. Nach dieser Entscheidung des EUGH muss sich die hessische Landesregierung nun endlich der Praxis anderer Bundesländer anschließen und die gemeinsame Unterbringung von Abschiebe- und Strafgefangenen beenden“, betonte Hofmann.

„Es muss in der Praxis endlich deutlich werden, dass Zweck der Unterbringung von Abschiebehäftlingen allein die Durchsetzung der Abschiebung sein darf und keine Gleichsetzung mit Strafhäftlingen erfolgt. In vielen Bundesländern ist es in dieser Frage bereits zu Änderungen gekommen. Dass der schwarz-grüne Koalitionsvertrag dieser Problematik nicht einmal eine Zeile widmete, obwohl in Hessen die Abschiebehaft seit Jahren in der JVA Preungesheim vollzogen wird, ist enttäuschend. Wir finden es außerdem bedauerlich, dass eine Sprecherin des hessischen Innenministeriums die Unterbringung noch im Juni als „rechtlich möglich“ bezeichnete, aber höchstrichterliche Entscheidungen abwarten wollte. Gut, dass das EUGH-Urteil nun auch Hessen zum Handeln zwingt“, so die Rechtspolitikerin.

Der Gerichtshof hatte festgestellt, dass die Inhaftierung von Drittstaatenangehörigen durch Mitgliedstaaten der EU zum Zweck der Abschiebung grundsätzlich in speziellen Hafteinrichtungen erfolgen muss. In einigen Bundesländern erfolgt die Unterbringung jedoch in Justizvollzugsanstalten. Anlass der Entscheidung waren Klagen von Abschiebehäftlingen aus Hessen und Bayern.