Die stellvertretende Vorsitzende und rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann hat die Landesregierung zur Überprüfung des Gesetzes zur Regelung befristeter Rechtsvorschriften aufgefordert. In Hessen sind Gesetze grundsätzlich auf fünf beziehungsweise acht Jahre oder gar nicht befristet. Die Be- oder Entfristung von Gesetzen macht aber nur dann Sinn, wenn die Gesetze auf ihre Wirksamkeit überprüft werden und zwar durch eine Evaluation, die dem Parlament vorgelegt wird. Das mahnen wir seit Jahren an, passiert ist nichts, sagte Hofmann am Mittwoch in Wiesbaden.
Daran ändert auch der Leitfaden für das Vorschriften-Controlling beziehungsweise die verwaltungsinterne Überprüfung nichts. Der Gesetzgeber kann ohne eine eventuelle Evaluierung, die dem Landtag vorgelegt wird, gar nicht umfassend beurteilen, ob ein Gesetz verlängert werden soll oder nicht, so die SPD-Abgeordnete.