Gesetz zur Regelung befristeter Rechtsvorschriften

Es gilt das gesprochene Wort!

Herr Präsident,
meine Damen und Herren,

erneut berät das Hessische Parlament mit diesem Gesetzesentwurf der Landesregierung die Verlängerung bzw. Änderung befristeter Rechtsvorschriften.

Dies geschieht in Form eines sogenannten Sammelgesetzes.

In Hessen sind Gesetze grundsätzlich auf 5 Jahre bzw. 8 Jahre befristet bzw. gar nicht befristet.

Soweit so gut.

Die Befristung bzw. Entfristung von Gesetzen macht aber nur dann Sinn, wenn die Gesetze auf ihre Wirksamkeit überprüft werden und zwar durch eine Evaluation, die dem Parlament vorgelegt wird!

Das mahnen wir seit Jahren an, passiert ist nichts.

Daran ändert auch der Leitfaden für das Vorschriften-Controlling nichts bzw. die verwaltungsinterne Überprüfung, denn der Gesetzgeber (das sind wir!), könne ohne eine eventuelle Evaluierung, die uns vorgelegt wird, gar nicht umfassend beurteilen, ob ein Gesetz verlängert werden soll oder nicht.

Bei der verwaltungsinternen Überprüfung findet zudem nur insofern eine Beteiligung statt, die für zweckmäßig gehalten wird.

Hier fehlt nach wie vor die mangelnde Transparenz!

Mithin schlägt die Befristung auch fehl, denn Sinn und Zweck ist eine „effiziente Gesetzgebung“, Sie sprechen sogar von „Bürokratieabbau!“

Da aber leider keine umfassende für den Gesetzgeber nachvollziehbare Evaluation der Gesetze stattfindet, ist das „heiße Luft“.

Nun zu den einzelnen Regelungen:

(Mit dem Hessischen Dolmetscher – u. Übersetzergesetz sollen lediglich Unklarheiten bzw. der Zuständigkeit bei Umzügen von Dolmetschern und Übersetzern geklärt und redaktionelle Änderungen vorgenommen werden.

Das Hessische Nachbarrechtsgesetz, das die Rechtsverhältnisse zwischen Nachbarn, genauer benachbarten Grundstücken regelt, habe sich dem Grunde nach bewährt.

Im sogenannten EAH-Gesetz wird eine sog. Genehmigungsfiktion nachgeholt, d. h. nach Ablauf einer Entscheidungsfrist gilt die Genehmigung als erteilt; sonst würde dasselbe ins Leere laufen.

Im Gesetz über die Industrie- und Handelskammern wird der Kostenbeitrag bei der sogenannten Vollstreckungshilfe der Kammern auf 10 Prozent erhöht.

Das ist grundsätzlich zu begrüßen.

Es ist aber fraglich, warum Sie der Forderung als Städtetag i. H. von 12 Prozent nicht gefolgt sind.

Wie der Wirtschaftsminister gestern in der mündlichen Fragestunde mitgeteilt hat, muss das Ingenieurgesetz und das Ingenieurkammergesetz grundsätzlich aufgrund insbesondere EU-Rechts überarbeitet werden.

Hier gibt die Landesregierung selbst zu erkennen, dass „wegen strittiger Grundsatzfragen mit den Verbänden“ das Gesetzgebungsverfahren rechtzeitig zum Jahresende 2014 abgeschafft werden kann.

Deshalb werden beide Gesetze bis zum 31.12.2015 verlängert.

Da machen Sie es sich zu einfach!

Das Gesetz zur Neuordnung der Aufgaben der Landräte sowie der Oberbürgermeister als Behörden der Landesverwaltung wird erst gar nicht umfassend evaluiert, weil u. a. der KFA neu geregelt werden soll.

Sie kündigen in der Gesetzesbegründung an, dass die kommunale Finanzaufsicht von den Landräten zu den Regierungspräsidenten wechseln soll.

Das ist so nicht nachvollziehbar, denn die Landkreise haben als Kommunalaufsicht eine große Sachnähe zu den Städten und Gemeinden. Die wird verloren gehen!

Auch nicht nachvollziehbar ist, dass es bzgl. des Bibliotheksgesetzes zwar keine Einwendungen gegeben habe, es aber nur an ein Jahr verlängert werden soll.

Die SPD-Landtagsfraktion ist gespannt auf die weiteren Erkenntnisse aus dem Gesetzgebungsverfahren.

Zudem müssen Gesetze in Hessen endlich gründlich evaluiert werden und diese Erkenntnisse müssen uns als Gesetzgeber auch endlich vorgelegt werden!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!