Gesetz zur Regelung des Jugendarrestvollzugs

Es gilt das gesprochene Wort!

Herr Präsident,
meine Damen und Herren,

der Jugendarrest in Hessen muss noch besser werden und braucht dafür endlich eine gesetzliche Grundlage!

Nach der Förderungsreform haben nun die Länder die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug. In Hessen wurden entsprechende gesetzliche Regelungen erlassen, so im Erwachsenen-Jugendvollzug oder der Sicherungsunterbringung. Ein wichtiger Baustein fehlt bislang: Der Arrest!

So hat das Bundesverfassungsgericht bereits 2006 angemahnt, dass Grundrechtseingriffe, wie der Freiheitsentzug auch in diesem Fall, einer gesetzlichen Grundlage bedürfen!

Der Jugendarrest als sogenanntes Zuchtmittel hat bis jetzt noch keine gesetzliche Grundlage (er ist nur rudimentär durch Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften geregelt).

60 bis 70 Prozent der Arrestanten werden wieder rückfällig!

Bei jugendlichen Straftätern, deren Persönlichkeitsentwicklung noch nicht abgeschlossen ist, haben wir noch die größten Chancen erzieherisch auf die Jugendlichen einzuwirken, damit sie künftig ein Leben ohne Straftaten führen. Diese Chance müssen wir nutzen!

Ich stelle Ihnen nun unseren Gesetzentwurf vor, den wir bereits in der letzten Legislaturperiode eingebracht hatten. Dieser war damals leider der Diskontinuität anheimgefallen und ist an das Gesetz aus Nordrhein-Westfalen angelehnt. Er berücksichtigt viele Anregungen aus der schriftlichen und mündlichen Anhörung, wie z. B. Gewaltfreiheit, in der letzten Wahlperiode, wurde mit vielen Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis entwickelt und ist noch besser geworden. Auch die Ergebnisse der länderübergreifenden Arbeitsgruppe sind in den Gesetzesentwurf eingeflossen.

Schwerpunkt unseres Gesetzentwurfes ist die Förderung der Jugendlichen und die Bildung der Jugendlichen!

Wir wollen ein pädagogisches Gesamtkonzept, bei dem Förderung, Erziehung und Bildung der Jugendlichen im Vordergrund steht!

So wird im Anschluss an das Zugangsgespräch ein Förderplan für jeden einzelnen Arrestanten erstellt!

Konzeptionell legen wir dabei einen Schwerpunkt auf die Durchführung des sogenannten Dauerarrests, da im Gegensatz zum Freizeit- und Kurzarrest dort die größere Möglichkeit besteht, pädagogisch auf die Jugendlichen einzuwirken.

Im Einzelnen soll im Jugendarrest sehr eng mit unterschiedlichen Professionen (dem allgemeinen Vollzugsdienst, Sozialarbeitern und Pädagogen und Psychologen) an dem Jugendlichen gearbeitet werden.

Dies umfasst z. B. soziale Trainingskurse, Angebote der Jugendbildungsarbeit, aktive Freizeitgestaltung und die Vermittlung stabilisierender Kontakte und Anlaufstellen.

„Leerlaufzeiten“ sollen weitestgehend vermieden werden, um die kurze Zeit des Arrests maximal für die Jugendlichen zu nutzen.

Ziel ist es, die Jugendlichen bei der Bewältigung ihrer persönlichen und sozialen Schwierigkeiten als Grundlage eines individuellen Förderungsplans zu unterstützen und ihnen das Verantwortungs-bewusstsein für ein soziales Verhalten zu wecken und zu fördern.

Der Bildungsansatz in unserem Gesetz soll die Fähigkeiten und Begabungen der Jugendlichen aktivieren und fördern.

Bei der Freizeitgestaltung stehen individuell und altersmäßig zugeschnittene Angebote neben solchen, die der Verbesserung der Gemeinschaftsfähigkeit dienen auch an Tagesrandzeiten, Wochenenden und Feiertagen! Lern- und Bildungsangebote, Sport und Förderung von Kreativität werden eingerahmt von professionell durchgeführten Gruppenveranstaltungen und Einzelgesprächen sowie die individuell ausgerichtete Organisation einer wirksamen Nachsorge nach der Entlassung aus dem Arrest.

So sollen die Jugendlichen alsbald schon nach der Aufnahme Kontakt zur Jugendhilfe, außervollzuglichen Organisationen und Bildungsstätten; Personen und Vereinen erhalten, die ihnen nach der Entlassung aus dem Arrest persönliche und soziale Hilfe leisten können.

Es ist positiv, dass die Landesregierung zu diesem Thema nun endlich zu einem Symposium eingeladen hat und an einem eigenen Gesetz arbeitet, dass wie wir aus guten Quellen wissen, auf unserem Gesetzentwurf fußt.

Immerhin – Denn Sie werden wohl nicht die Kraft und Stärke haben (wie eine erste Pressemitteilung des Kollegen Honka vom 17. Juni) leider zu erkennen gibt, zuzugeben, dass unser Gesetzentwurf für die weiteren Beratungen eine sehr gute Grundlage ist.

Auch die SPD-Landtagsfraktion will trotz aller gründlichen Vorarbeit gerne die Erkenntnisse und Aspekte aus dem Symposium in das weitere Gesetzgebungsverfahren einfließen lassen.

Herr Präsident,
meine Damen und Herren,

die SPD hofft auf konstruktive Gesetzesberatungen und darauf, dass wir ohne Idealisierung mit diesem Gesetz möglichst viele junge Menschen erreichen, damit sie künftig ein besseres Leben für sich und die Gesellschaft leben!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!