Die Staatsferne öffentlich-rechtlicher Sender muss gewährleistet werden

Die rechtspolitische Sprecherin und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF-Staatsvertrag begrüßt. „Jetzt muss der Staatsvertrag dahingehend verändert werden, dass die Staatsferne des Rundfunks und des Verwaltungsrates des ZDF sichergestellt wird. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu mit seiner Entscheidung, den Einfluss staatsnaher Personen von 44 Prozent auf ein Drittel zu beschränken, klare Handlungsanweisungen gegeben. Dies ist ein später Sieg über die politisch fragwürdige Maßnahme des früheren hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch im Fall des ehemaligen ZDF-Chefredakteurs Nikolaus Brender“, betonte die SPD-Rechtspolitikerin.

Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Klage von Rheinland-Pfalz und Hamburg dahin entschieden, dass der aktuell gültige Staatsvertrag nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Die Regelungen über die Zusammensetzung des Fernsehrats und des Verwaltungsrats des Senders verstießen gegen die Rundfunkfreiheit.