Die SPD-Landtagsfraktion hat von der Landesregierung mit einem Berichtsantrag (Drs. 19/266) Aufklärung über die neue Aufsichtsverordnung verlangt, die zu umfangreichen Einschränkungen schulischer Angebote, wie Ausflügen oder Schwimmunterricht in Hessen geführt hat. Die Neuregelung hat in den vergangenen Wochen aus nachvollziehbaren Gründen einen Sturm der Entrüstung an den Schulen ausgelöst, denn sie berücksichtigt weder praktische Notwendigkeiten noch pädagogische Ziele. Sie geht völlig an der Realität vorbei, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann. Über viele Generationen sei ein Klassenausflug ins Freibad im Sommer oder Schlittschuhlaufen im Winter für Grundschüler das Normalste der Welt gewesen. Künftig müsse nicht nur darauf, sondern auch auf Radwanderungen im Frühling oder Herbst verzichtet werden, weil es Grundschülern per Verordnung nun verboten werde.
Gerade Grundschulen leben vom Jahresrhythmus und den vielen Möglichkeiten, die sich für die Ergänzung des Unterrichts bieten. Anstatt die Bewegung im Freien per Verordnung derartig stark einzuschränken, wäre eine Ausweitung schulischer Aktivitäten dort pädagogisch sinnvoller, findet die Weiterstädter Landtagsabgeordnete Hofmann. Auch der Schwimmunterricht müsse weiter gewährleistet werden und dürfe nicht den neuen Aufsichtsregeln zum Opfer fallen. Die Übergangsfrist, die das Kultusministerium den Lehrerinnen und Lehrern jetzt nachträglich eingeräumt habe, um das Rettungsschwimmabzeichen aufzufrischen, sei ein erster Schritt in die richtige Richtung.
Weitere Schritte müssten aber folgen, um den Schulbetrieb in der bisherigen Qualität aufrechtzuerhalten Die SPD wolle daher wissen, welche Maßnahmen und Programme die Landesregierung plane, um allen Lehrkräften und Personen bis zum Ablauf der Frist die Erlangung der notwendigen Qualifikationen als Ersthelfer oder Ersthelferin zu ermöglichen.
Weiter interessiere sie, was sich qualitativ durch die neue Aufsichtsverordnung gegenüber den alten Regelungen geändert hat und wer an der Erstellung und Formulierung der Verordnung beteiligt war. Da durch die neue Verordnung offenbar die Gefahr bestehe, dass Klassenfahrten ausfallen, frage die SPD-Fraktion auch danach, ob schon Fälle bekannt sind, in denen aufgrund fehlender Hilfskräfte oder Aufsichtspersonen Fahrten, Veranstaltungen oder Aktivitäten ausgefallen sind.
Basierend auf der Kritik von Schulen, Elternbeiräten und Lehrkräften, die fragen, wie die Schulen Lehrer in U-Bahn-Stationen und an benachbarte Bushaltestellen entsenden sollen, um dort Aufsicht zu führen, will die SPD-Fraktion wissen, wie die Landesregierung die Maßnahme begründet, die Mehrbelastung der Lehrkräfte einschätzt und welche Eingriffsrechte die Aufsichtskräfte an den Haltestellen haben.
Kultusminister Lorz, der die Verordnung als Staatssekretär mitgetragen habe, habe im Landtag eingeräumt, dass die Landesregierung mit der Verordnung in dem einen oder anderen Punkt über das Ziel hinausgeschossen sei. Dann müsse die Landesregierung auch schnellstens Lösungen auf den Tisch legen, so Hofmann abschließend.