EEG-Reform nur unter Berücksichtigung hessischer Interessen

„Ziel bei der derzeit diskutierten EEG-Novellierung muss der Erhalt des Einspeisevorrangs und einer festen und sinkenden Einspeisevergütung sein. Das EEG muss auch in Zukunft als Grundlage für die dezentrale Energieerzeugung, die Wertschöpfung und die Schaffung von Arbeitsplätzen vor Ort erhalten bleiben“, betont die Landtagsabgeordnete und stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Heike Hofmann.

„Die Konfliktlinien in der gegenwärtigen Diskussion verlaufen nicht entlang von Parteiinteressen, sondern vielmehr entlang der Interessen der Bundesländer. Als Binnenland mit unterdurchschnittlicher Windenergienutzung und einer starken Solarindustrie müssten vor allem in diesen beiden Bereichen aus wirtschafts- und industriepolitischen Gründen in Hessen Verbesserungen erzielt werden“, sagt die Abgeordnete weiter.

Im Interesse tausender Arbeitsplätze in der hessischen Solarindustrie sowie in mittelständischen Unternehmen und Handwerksbetrieben müsse bei der PV-Eigenstromnutzung die Bagatellgrenzen so angehoben werden, dass sich diese Nutzungsform auch für Gewerbeimmobilien und Mehrfamilienhäuser wirtschaftlich darstellen lasse, so Hofmann abschließend.