Absage der Justizministerin an Zusammenlegung von Sozial- und Verwaltungsgerichten ist überfällig

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann hat die Ankündigung der Hessischen Justizministerin Kühne-Hörmann, von der Zusammenlegung von Sozial- und Verwaltungsgericht Abstand zu nehmen, als überfällig bezeichnet. „Die SPD in Hessen hat sich stets gegen eine Zusammenlegung von Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit ausgesprochen. Die in Deutschland praktizierte Aufgliederung in fünf Fachgerichtsbarkeiten hat sich aufgrund der hohen Spezialisierung in den einzelnen Rechtsgebieten bewährt. Dass Frau Kühne-Hörmann nun den Zusammenlegungsplan ihres Vorgängers revidiert, war notwendig“, sagte Hofmann am Freitag in Wiesbaden.

Auch die Anwaltschaft werde zunehmend spezialisierter, was man an der Anzahl der Fachanwälte sehen könne. Zudem habe man in Hessen der Belastung in den unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten durch freiwillige Abordnungen beziehungsweise Versetzungen von Richterinnen und Richtern, unter anderem in die Sozialgerichtsbarkeit, in den letzten Jahren Rechnung tragen können.