Demokratie verteidigen

Herr Präsident,
meine Damen und Herren,

George Orwell hat im Jahr 1948 das Buch „1984“ geschrieben. Der Roman „1984“, der als Warnung gedacht, als Satire geschrieben ist, ist zur Chiffre für eine Welt des Totalitarismusses, des Überwachungsstaates und absoluten Personenüberwachung geworden. Eine Chiffre, die in Orwells Schreckensvisionen in Ansätzen längst überholt, bereits vorhanden und schon Realität ist.

Nicht erst in „1984“, sondern auch aktuelle Enthüllungen (auch durch den „Whistleblower“ Eduard Snowdon) über Überwachungspraktiken US-amerikanischer und britischer Geheimdienste lassen erst die Dimensionen der massenhaften Verletzung der Grundrechte von Millionen von Bürgern erahnen!

So haben sich zu Recht namhafte Schriftsteller aus aller Welt, wie z. B. Umberto Eco, Juli Zeh, in einem Aufruf zur Verteidigung unserer Demokratie und zum Schutz der informationellen Selbstbestimmungsrechte der Bürger zusammengeschlossen. Dieser Aufruf kritisiert und geißelt die massenhafte Überwachung des einzelnen Individuums!
Zu Recht warnt der Aufruf:
„Ein Mensch unter Beobachtung ist niemals frei und eine Gesellschaft unter ständiger Beobachtung ist keine Demokratie mehr!“ Dem Hessischen Landtag steht es „gut zu Gesicht“, sich diesem Aufruf anzuschließen!

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1983 aus Art. 1 und 2 GG das Grundrecht jeden Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung entwickelt. Dieses Grundrecht gewährleistet die Befugnis jedes Einzelnen grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.
Dieses Grundrecht jedes Einzelnen wird auf unerträgliche Art und Weise verletzt, wenn Staaten, Institutionen, Behörden und Private die aktuellen technologischen Entwicklungen zum Zwecke der Überwachung massiv missbrauchen!

Gerade im digitalen Zeitalter müssen diese Bürgerrechte verteidigt und respektiert werden. Deshalb ist es richtig, endlich eine verbindliche Internationale Konvention der digitalen Rechte zu verabschieden!

Weitere Maßnahmen müssen u. a. sein,
– dass die Generalstaatsanwaltschaft alle rechtsstaatlichen Mittel ausschöpft, um Straftaten im Zusammenhang mit der Abhöraffäre zu verfolgen.
– deutliche Konsequenzen, insbesondere für den Datenschutz über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA zu ziehen.
– entsprechende Abkommen mit den USA (etwa das sogenannte SWIFT-Abkommen) auszusetzen und mit dem EU-Datenschutzrecht in Einklang zu bringen.

Herr Präsident,
meine Damen und Herren,

„Ein Mensch unter Beobachtung ist niemals frei, eine Gesellschaft unter ständiger Beobachtung ist keine Demokratie mehr!“ Unsere demokratischen Grundrechte müssen in der virtuellen Welt ebenso durchgesetzt werden, wie in der realen!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!