Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Verbot von Leerverkäufen von vergangener Woche wird von der stellvertretenden Fraktionsvorsitzende und rechtspolitischen Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Heike Hofmann, ausdrücklich begrüßt. Mit dem Urteil hat der EuGH die Möglichkeit des Verbots von Leerverkäufen bestätigt. Nunmehr besteht für die Politik ein ausreichender Rechtsrahmen, um die notwendigen Schritte zu unternehmen.
Bei einem sogenannten Leerverkauf handelt es um ein Handelsgeschäft mit Gütern oder auch Finanzmarktinstrumenten hierunter fallen insbesondere Devisen und Wertpapiere , über die zum Verkaufszeitpunkt nicht verfügt wird.
Das Urteil stelle ein wichtiges Signal aus Luxemburg dar, das zur Sicherheit der Finanzmärkte beitragen werde, so Hofmann weiter. Die Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise hat uns in Deutschland und in Europa gezeigt, dass das Fehlen einer wirksamen Regulierung dem Gemeinwohl schadet. Die Finanzwirtschaft muss als Dienstleister von Wirtschaft und Gesellschaft fungieren und nicht als ein Kollektiv egoistischer Akteure, die Gewinnmaximierung vor Gemeinwohl setzen, unterstrich die Rechtspolitikerin.
Nicht wenigen Akteuren der Branchen fehlt diese Einsicht trotz der ausgelösten weltweiten Krise weiterhin, deshalb ist die Regulierung der Finanzmärkte in diesem Fall das Verbot der Leerverkäufe so wichtig für unsere Gesellschaft, betonte die Abgeordnete abschließend.