Die rechts- und justizvollzugspolitische Sprecherin der hessischen SPD-Landtagsfraktion, Heike Hofmann, teilt die Kritik des parlamentarischen Geschäftsführers der SPD-Landtagsfraktion, Günter Rudolph. Dieser hat in einem Brief an den Hessischen Landtag die Landesregierung dafür kritisiert, dass sie eine Kleine Anfrage zu von der Landesregierung durchgeführten Meinungsumfragen aus dem April diesen Jahres bis heute nicht beantwortet hat. Die Landesregierung hat Anfragen innerhalb von sechs Wochen zu beantworten. Aber auch nach Verlängerung der Frist bis Juli 2013 ist sie eine Antwort schuldig geblieben. Das ist absolut inakzeptabel. Auch die Landesregierung muss die Geschäftsordnung des Hessischen Landtages einhalten, erklärte Hofmann.
Die SPD-Landtagsfraktion hatte in dieser Kleinen Anfrage Auskunft über Art, Umfang und Zweck der von der Landesregierung durchgeführten Meinungsumfragen gebeten. Die Landesregierung ist zur Beantwortung verfassungsrechtlich verpflichtet. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichts aus dem Juni 2011 (Az: Vf. 49-Iva-10). Die Auskunft ist ja nun nicht mit ungewöhnlich großer Arbeitslast verbunden. Es handelt sich auch nicht um geschützte Bereiche der Regierung, da Umfragen nur informatorischen, aber keinen Entscheidungsfindungscharakter haben. Diese Nichtbeantwortung macht uns natürlich über die Maßen aufmerksam, so die Weiterstädter SPD-Politikerin.