G8-Gymnasiasten in Hessen bei Schulabschlüssen nach der Mittelstufe massiv benachteiligt

Als Denkzettel für die Landesregierung bewertet die Landtagsabgeordnete und rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Heike Hofmann, das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes Kassel zur Ungleichbehandlung von Schülern am Ende der Mittelstufe bei G8 und G9. „Die Richter haben schonungslos den Konstruktionsfehler der G8-Reform aufgedeckt“, stellt die Rechtsexpertin fest. „Die Verkürzung der Mittelstufe führt dazu, dass junge Menschen, die nach der gymnasialen Mittelstufe die Schule verlassen, lediglich einen Hauptschulabschluss in der Tasche haben.“

Die Landesregierung habe mit ihrer G8-Konstruktion dafür gesorgt, dass den Schülerinnen und Schülern in Hessen maßgebliche berufliche und schulische Entwicklungsperspektiven genommen würden, kritisierte Hofmann. Andere Bundesländer hätten nicht in der Mittelstufe gekürzt. Von daher seien zehn Schuljahre zum Erwerb des Realschulabschlusses in allen Ländern notwendige Voraussetzung.

Das zurzeit genehmigte Modell der Kultusministerkonferenz sehe lediglich vor, dass Schüler, die sich verpflichten, vom Gymnasium abzugehen, an 30 Schulen zur vorzeitigen Realschulprüfung angemeldet werden dürfen. „Bildungspolitisch ist das ein Armutszeugnis. Wir werden nach der Landtagswahl im Sinne unserer Schülerinnen und Schüler schnell eine Anpassung vornehmen und Abhilfe schaffen“, so Hofmann abschließend.