Kommunaler Finanzausgleich muss nach Vorgaben des Staatsgerichtshofs ausgestaltet werden

Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Heike Hofmann, hat die Hessische Landesregierung klar und unmissverständlich aufgefordert, den Kommunalen Finanzausgleich (KFA) nach den Vorgaben des Staatsgerichtshofs verfassungsgemäß auszugestalten. „Der Staatsgerichtshof hat der Landesregierung jüngst bescheinigt, dass sie mit der Veränderung der Steuerverbundmasse verfassungswidrig gehandelt und das Selbstverwaltungsrecht der klagenden Stadt Alsfeld verletzt hatte. Damit wurde eine wichtige Grundlage des KFA verändert“, so Hofmann weiter.

Es sei mehr als fahrlässig, trotz des vorliegenden Urteils den KFA zu verändern, ohne zuvor mit den Kommunen eine klare und schlüssige Bedarfsermittlung als Berechnungsgrundlage durchgeführt zu haben. „Diese Forderung erhebt nicht nur die SPD-Fraktion seit Wochen. Auch von der kommunalen Seite wird diese Forderung zu Recht erhoben“, betonte die SPD-Abgeordnete. Es verbiete sich einfach, ohne fachlich gesicherte Grundlagen eine Änderung des KFA vorzunehmen. Wenn der Staatsgerichtshof den KFA für verfassungswidrig erkläre, sei eine Änderung des Kommunalen Finanzausgleiches, die nicht die vom Gerichtshof formulierten Anforderungen berücksichtige, nach Auffassung der SPD-Fraktion ebenfalls verfassungswidrig, so die Rechtspolitikerin.
„Wir fordern die Landesregierung daher auf, den Kommunalen Finanzausgleich nach den Vorgaben des Staatsgerichtshofs verfassungsgemäß auszugestalten“, sagte Hofmann abschließend.