zur aktuellen Stunde von Bündnis 90/die Grünen zum Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare

Herr Präsident,
meine Damen und Herren,

dem Bundesverfassungsgericht sei Dank:
Es hat zur Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern im Adoptionsrecht klargestellt:

„dass die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen bei der Adoption verfassungswidrig ist!“

Damit hat das Bundesverfassungsgericht zum 6. Mal (!) dem Gesetzgeber und insbesondere der konservativen Seite in diesem Hause vor Augen geführt:

Eingetragene Lebenspartner sind gleichzustellen!

Es ist zugleich beschämend, dass das Bundesverfassungsgericht „die die Bundesregierung und vor allem die CDU immer wieder zum Jagen tragen muss!“

Bereits mehrfach, so im Dienstecht, im Steuerrecht (etwa beim Ehegattensplitting) hat das Bundesverfassungsgericht bestehende diskriminierende Regeln für verfassungswidrig erklärt!

Gleiches muss gleich behandelt werden!

Viele lesbische und schwule Paare warten seit Jahren darauf, wie andere Paare auch, ein Kind adoptieren zu können, eine Familie gründen zu können.

Nun gibt es für den Gesetzgeber endlich keine „Ausflüchte mehr.“

Deshalb begrüßen wir den Sinneswandel von Justizminister Hahn, der auf der Justizministerkonferenz eine entsprechende Positionierung der Länderminister herbeigeführt hat.

Reichlich spät, denn die Legislaturperiode ist bald um.

Die Frage stellt sich aber in der Tat:

„Wo steht die Landesregierung in dieser Frage?“

So wird der Justizminister der FAZ vom 13.6. zitiert, dass Ministerpräsident Bouffier in dieser Frage zu ihm gesagt habe: „Das ist Deine Auffassung, Jörg-Uwe.“

Dieser sich in der Regierungskoalition offenbarende Konflikt verwundert nicht: Ist doch die CDU seit Jahren der „Bremsklotz in Fragen der Gleichstellung – aus rein ideologischen Gründen!“
Da machen auch die hessische CDU und Ministerpräsident keine Ausnahme.

Angesichts des aktuellen Vorpreschens des Justizministers und stellvertretenden Ministerpräsidenten Hahn erwarten wir nun von Hahn auch, dass er sich in der Landesregierung durchsetzt und dass die Landesregierung über die Beschlussfassung in der Justiz-ministerkonferenz hinaus, eine entsprechende Bundesratsinitiative ergreifen wird, d.h. „Sie müssen Butter bei die Fische geben!“

Oder war das Ganze nur ein billiges Wahlkampfmannöver?

Wo bleiben weitere dringend notwendige Initiativen dieser Landesregierung zur Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern?

Fehlanzeige ! Herr Hahn, wer so wie Sie den Mund spitzt und sich dafür feiern lassen will, der muss auch pfeifen!

Wie notwendig ein zusätzliches Engagement der Landesregierung ist, zeigt die Union in Berlin, die wieder nur die vom Bunde-sverfassungsgericht aufgegebene steuerrechtliche Gleichstellung in Angriff genommen hat, bei der Adoptionsfrage aber nach wie vor bremst.

An der Spitze oder besser mit einem besonders schweren Fuß bremst dabei der Ministerpräsident dieses Landes!

So hat Ministerpräsident Bouffier im Spiegel vom 8.6. platt argumentiert: „In der Debatte um das volle Adoptionsrecht gehe es nicht um Geld, sondern um das Wohl der Kinder!“

Eben, Herr Bouffier !!

Genau das hat auch das Bundesverfassungsgericht erkannt und in der Tat geht es um das Wohl der Kinder und es geht auch um die persönliche Lebensplanung vieler schwuler und lesbischer Paare, die genauso gut oder schlecht wie heterosexuelle Paare Kinder großziehen können oder nicht!

Wann begreifen Sie das endlich! Und wann legt der Justizminister dem Kabinett endlich den Entwurf für eine Bundesratsinitiative zur Erweiterung des Adoptionsrechts vor?

Die Sprachlosigkeit auf der Regierungsbank macht uns allerdings bösgläubig und lässt uns vermuten, dass der Justizminister wieder einmal den Mund zu voll genommen hat.

„Sie Herr Hahn, werden mit Ihrer Initiative einmal mehr als Tiger starten und Bettvorleger landen“ und viele Paare in unserem Land warten weiter auf eine längst überfällige Gleichstellung!

Auch hierfür bietet der 22.09.2013 die Chance für Veränderungen!

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

Es gilt das gesprochene Wort!