Heike Hofmann (SPD): Landesregierung muss rechtliche Grundlage für die praktische Anwendung schaffen

Die rechts- und justizvollzugspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann hat beim Therapieunterbringungsgesetz nachdrücklich auf die in der Anhörung geäußerten Kritikpunkte hingewiesen. „An diesem Ausführungsgesetz gab es sowohl in der mündlichen als auch in der schriftlichen Anhörung deutliche Kritik“, sagte die SPD-Politikerin am Donnerstag in Wiesbaden.

So sei etwa der Begriff ‚psychische Störung‘ kritisiert worden. „Insbesondere Psychologen und Psychotherapeuten haben Befürchtungen, dass die Psychiatrie instrumentalisiert und psychisch Kranke stigmatisiert werden. Unstrittig ist jedoch, dass es dieses Ausführungsgesetzes bedarf, um auf etwaige Fälle reagieren zu können. Die SPD hat dem Gesetz daher zugestimmt. Das Ausführungsgesetz schafft eine Grundlage für Fälle, die in Hessen noch nicht vorgekommen sind. Sollte eine solche Unterbringung notwendig sein, muss frühzeitig und kooperativ mit den Einrichtungen des Maßregelvollzugs Kontakt aufgenommen werden, damit ein ungestörter Behandlungsaufenthalt gewährleistet werden kann“, so Hofmann.

Kritikwürdig sei aber, dass das Justizministerium im Vorfeld der Gesetzesfassung es noch nicht einmal für nötig befunden habe, mit der Vitos GmbH, die bis dato diese Aufgabe für das Land Hessen wahrgenommen hatte, Kontakt aufzunehmen. Zudem bewege sich Schwarz-Gelb auf verfassungsrechtlich dünnem Eis. Trotz der Bedenken, die vor allem das Bundesgesetz beträfen, müsse man Verantwortung übernehmen und in Hessen die rechtliche Grundlage für die praktische Umsetzung schaffen.