Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Heike Hofmann, hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht nach dem die Ungleichbehandlungen von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim Ehegattensplitting verfassungswidrig sind ausdrücklich begrüßt.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass entsprechende Vorschriften des Einkommensteuergesetzes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstoßen. Der Gesetzgeber ist nun gefordert die Rechtslage rückwirkend ab der Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes zum 1.8.2001 zu ändern. Übergangsweise sind die bestehenden Regelungen zum Ehegattensplitting auf eingetragene Lebenspartnerschaften anzuwenden.
"Die SPD-Landtagsfraktion weist seit langem auf die Ungleichbehandlung hin und ist sehr darüber erfreut, dass das Bundesverfassungsgericht dem nun einen Riegel vorgeschoben hat," so die rechtspolitische Sprecherin Hofmann. "Nun ist der Gesetzgeber gefordert, die Gleichstellung zwischen eingetragenen Lebenspartnern und Eheleuten zu forcieren, ‚wegducken‘ geht jetzt nicht mehr!" so Hofmann. Abschließend wies Heike Hofmann darauf hin, dass insbesondere die CDU auch in Hessen bis zum heutigen Tage es versäumt habe, ungleich behandelndende Regelungen zu verändern und Ungerechtigkeitslücken zu schließen.