Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Heike Hofmann, hat in der Debatte zur Modernisierung des Dienstrechts in Hessen baldige Änderungen eingefordert. Meine Fraktion hat mit ihrem Änderungsantrag zu einem entsprechenden Gesetzentwurf der Landesregierung deutlich gemacht, dass sie in einem ersten Schritt einen Einstieg in die Arbeitszeitverkürzung besonders für die belasteten Beamtinnen und Beamten im Schicht- oder Wechselschichtdienst sowie des Justizvollzuges vornehmen will. Hessische Beamtinnen und Beamte müssen bundesweit mit 42 Stunden die längste Wochenarbeitszeit verrichten, betonte Hofmann.
In einem weiteren Punkt möchte die SPD-Fraktion die beamtenrechtlichen Regelungen über die Dienstbefreiungen auch auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer übertragen wissen, ergänzte die Rechtspolitikerin. Dies würde sonst in nicht nachvollziehbarer Weise Dienstbefreiungsmöglichkeiten für ehrenamtlich tätige Tarifbeschäftigte in Zukunft unmöglich machen. Als familienpolitische Komponente fordern wir zudem die Anrechnung von Erfahrungszeiten im Rahmen der erstmaligen Stufenfestsetzung. So sollen Zeiten einer Kinderbetreuung, sowie der tatsächlichen Pflege von nahen Angehörigen angerechnet werden. Ebenso soll der Kindererziehungszuschlag dynamisiert werden. Der Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird damit stärker Rechnung getragen, unterstrich Hofmann.
Die Änderungen werden auch von Gewerkschaften und Berufsverbänden gefordert, wie sich aus der Anhörung zum Gesetzentwurf ergab. Sollten CDU und FDP die von ihrer Fraktion gemachten Vorschläge ablehnen, werde die SPD den bisherigen Gesetzentwurf nicht mittragen, sagte Hofmann abschließend.