Schulgesetz der Regierung ist rückwärts gewandt

Als Zwischenfazit der Landtagsanhörung zu den Schulgesetzentwürfen der SPD-Landtagsfraktion und der Landesregierung sowie der Novelle des Lehrerbildungsgesetzes erklärte die Landtagsabgeordnete Heike Hofmann: "Zentrale Themengebiete der Anhörung waren die Bereiche Inklusion, Selbstständige Schule und die künftige Organisation der Sekundarstufe I. In allen zentralen Bereichen ist der Gesetzentwurf der Landesregierung durchgefallen. Die vorgelegte Novelle kann nur als halbherzig, inkonsequent und rückwärts gewandt bezeichnet werden.“
Die Alternative zu den Regierungsplänen liege mit dem Gesetzentwurf der SPD auf dem Tisch. Die SPD-Fraktion werde die Ergebnisse der Anhörung intensiv auswerten und wo nötig, auch Veränderungen an ihrem Gesetzentwurf vornehmen, so die Abgeordnete weiter.
Mit Blick auf die Reform des Lehrerbildungsgesetzes sei mit der Rücknahme des fehlerhaften § 58 Hessisches Lehrerbildungsgesetz durch die Landesregierung die kleine Novelle der zweiten Ausbildungsphase zustimmungsfähig. Die für den Herbst angekündigte große Reform der Lehrerbildung werde aber kontroverser zu diskutieren sein, so Hofmann abschließend.