Mit der Ankündigung der Umweltministerin, gegen die Nichtzulassung der Revision zu klagen, versucht sich Frau Puttrich verzweifelt in Schadensbegrenzung zu üben, so die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann. Wer aber wie Ministerin Puttrich eine erforderliche Anhörung der Betroffenen unterlässt, sogar eine falsche Rechtsgrundlage zur Begründung der befristeten Stilllegung heranzieht, sein Ermessen nicht ausübt und noch am Vortage der Stilllegungsverfügung die Sicherheit der Atomkraftwerke in Biblis lobt, kann kein anderes Urteil erwarten, als es der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel bereits gefällt hat, so die SPD-Politikerin weiter.
Die SPD setze nun auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts noch vor der Landtagswahl, damit die politische und juristische Verantwortung für eine von RWE bereits angekündigte Schadenersatzklage abschließend geklärt sei, so Hofmann abschließend.