Die Rechtspolitikerin Heike Hofmann hat die kürzlich veröffentlichte Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichtshofs Kassel zur Klage des Kraftwerksbetreibers RWE gegen die Stilllegung des AKW Biblis durch die Landesregierung als Beleg des peinlichen Versagens der Umweltministerin bezeichnet.
Der VGH stellt eine Vielzahl von formellen und inhaltlichen Mängeln der Stilllegung durch das hessische Ministerium für Umwelt fest und bestätigt, dass allein die Landesregierung für dieses ungenügende Verfahren die Verantwortung trägt. Schwarz-Gelb hat nun schlechte Karten, wenn RWE tatsächlich seine Millionenforderung gerichtlich einklagt. Die Ministerin hat auf der ganzen Linie versagt. Sie trägt die Verantwortung für hohe drohende Schadensersatzansprüche, betonte die SPD-Politikerin.
Das Gericht lasse insbesondere an der vermeintlichen Ausrede der Ministerin, Berlin habe den Hut aufgehabt und sei federführend gewesen, kein gutes Haar. Die Art des Vorgehens habe im vollen Ermessen des Umweltministeriums gelegen. Darüber merkte das Gericht an, dass die Landesregierung nicht habe einerseits über Jahre die Sicherheit von Biblis immer wieder hoch halten können, um dann pauschal mit dem Unglück von Fukushima eine Veränderung der Sicherheitseinschätzung zu begründen. Das war, ist und wird niemals glaubwürdig sein. Damit bestätigt sich die Argumentation der SPD, dass das Gesundbeten der Blöcke A und B und die Beschönigung der vorhandenen Mängel wie unzureichender Erdbebenschutz und auch Schutz vor Flugzeugabstürzen nun zur Niederlage geführt hat. Wer noch nach Japan und zwei Tage vor der Verfügung öffentlich behauptet hat Biblis sei auch nach den Ereignissen in Japan sicher, kann schlecht eine gegenteilige Verfügung erlassen, so die Rechtspolitikerin.