Der Jugendarrest in Hessen muss endlich eine gesetzliche Grundlage bekommen und verbessert werden!

Einen Entwurf für ein Hessisches Jugendarrestvollzugsgesetz hat die rechts- und justizvollzugspolitische Sprecherin Heike Hofmann am Mittwoch in Wiesbaden vorgelegt.

„Die hessische SPD-Landtagsfraktion und die Mehrheit der Fachexperten sind der Auffassung, dass Hessen endlich ein Jugendarrestvollzugsgesetz braucht. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2006 zum Ausdruck gebracht, dass Grundrechtseingriffe, die über den Freiheitsentzug hinaus gehen, einer eigenen gesetzlichen Grundlage bedürfen, um die Eingriffsvoraussetzungen in hinreichend bestimmter Weise zu normieren. Als Folge dieser Entscheidung wurden in allen 16 Bundesländern gesetzliche Grundlagen für den Jugendstrafvollzug geschaffen. Einer gesetzlichen Normierung bedarf es jedoch auch für den Jugendarrestvollzug“, so Hofmann.

„Mit dem vorgelegten Entwurf soll nun die in Hessen bestehende Gesetzeslücke für die Organisation und Ausgestaltung des Jugendarrests geschlossen werden, welches bisher gesetzlich rudimentär und im Wesentlichen durch Rechtsverordnungen und allgemeine Verwaltungsvorschriften geregelt ist. Die Hessische Landesregierung hat es versäumt, hier eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Daher besteht dringender Handlungsbedarf“.

„Der Jugendarrest, so wie er heute ausgestaltet ist, bedarf der inhaltlichen Verbesserung. Das zeigt die Rückfallquote von Arrestantinnen und Arrestanten die bei 70% liegt, “ so Hofmann. In dem Entwurf werden der erzieherische Charakter des Arrestvollzuges und die Bildung der Jugendlichen in den Vordergrund gestellt. Wir brauchen ein pädagogisches Gesamtkonzept für die Ausgestaltung des Jugendarrestvollzuges, bei dem Förderung, Erziehung und Bildung der Jugendlichen im Vordergrund stehen. Ein dahingehend konsequent ausgestalteter Jugendarrest kann wirksam auf Jugendliche einwirken. Dies hilft den Jugendlichen und bietet zudem effektiven Schutz vor weiteren Straftaten“, so Hofmann.

„Konzeptionell wird ein inhaltlicher Schwerpunkt auf die Durchführung des Dauerarrests gelegt, da Freizeit- und Kurzarreste auf Grund ihrer Kürze in der Regel nicht in ausreichender Weise Möglichkeiten bieten, nachhaltig auf Jugendliche pädagogisch einzuwirken. Die inhaltliche Ausgestaltung von Freizeit- und Kurzarresten wird daher nur entsprechend geregelt“, so die SPD-Politikerin.

Ziel ist es, die betroffenen Jugendlichen bei der Bewältigung ihrer persönlichen und sozialen Schwierigkeiten zu unterstützen. Gleichzeitig soll ihre rechtliche Stellung verbessert und innovative Standards festgeschrieben werden.

Bei der Freizeitgestaltung stehen individuell und altersgemäß zugeschnittene Angebote neben solchen, die der Verbesserung der Gemeinschaftsfähigkeit dienen. Lern- und Bildungsangebote, Sport und die Förderung von Kreativität werden eingerahmt von professionell durchgeführten Gruppenveranstaltungen und Einzelgesprächen sowie der individuell ausgerichteten Organisation einer wirksamen Nachsorge nach der Entlassung aus dem Arrest.

Nach der Schließung der Jugendarrestanstalt in Friedberg, in welcher insgesamt 60 Plätze zur Verfügung standen, wird der Jugendarrest in Hessen seit Februar 2013 allein in der Jugendarrestanstalt Gelnhausen vollzogen. Nach der Eröffnung des Erweiterungsbaus stehen dort 74 statt wie zuvor 50 Plätze zur Verfügung. Insgesamt ist damit die Anzahl der in Hessen zur Verfügung stehenden Arrestplätze an einem Ort konzentriert und um 36 Plätze reduziert worden. „Die Jugendarrestanstalt Gelnhausen wird damit vor große Herausforderungen gestellt. Um einen guten Arrest in Hessen zu vollziehen, braucht die Anstalt heute und in Zukunft ausreichendes Fachpersonal. Auch dies soll durch unseren Gesetzentwurf sichergestellt werden“, so Hofmann.