2. Lesung des Gesetzes über die Einrichtung und gemeinsame Nutzung einer Einrichtung zum Vollzug der Sicherungsverwahrung

Herr Präsident,
meine Damen und Herren,

wir beraten nun in 2. Lesung das Gesetz zur Schaffung einer gemeinsamen Einrichtung für Sicherungsverwahrte zwischen dem Land Hessen und Thüringen.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 muss die Sicherungsverwahrung völlig neu ausgestaltet werden und mit neuen Standards, wie zusätzliche Therapieangebote und der strikten Wahrung des sogenannten Abstandsgebots zur Strafhaft, versehen sein.

Ich will einräumen, dass diese neuen gesetzlichen Standards alle Bundesländer, aber auch den Bund vor große Herausforderungen gestellt haben.

Die SPD-Landtagsfraktion hat von Anfang an ausdrücklich begrüsst, dass es Hessen nach einigen unsäglichen, vollmundigen Ankündigungen des Justizministers Hahn zumindest gelungen ist, mit diesem Staatsvertrag zwischen Thüringen eine gemeinsame Einrichtung zu schaffen.

Das schafft Synergien und ist wirtschaftlicher.

Herr Justizminister Hahn,

es ist aber völlig deplatziert, sich hier „selbst zu beweihräuchern“.

Sie haben durch ihr selbstverschuldetes Hin und Her in der Frage des Standortes (Schwalmstadt oder Weiterstadt?!) wertvolle Zeit verloren, obwohl die Zeit drängt, denn zum 31.05. diesen Jahres müssen die neuen Standards bei der Sicherungsverwahrung umgesetzt sein!

Keinerlei Grund zum Selbstlob haben sie hinsichtlich der Kosten:

Zunächst schienen die Kosten zu explodieren, da sie unter anderem die „Zimmergröße“ in der Sicherungsverwahrung sowie die energetischen Kosten falsch eingeplant hatten.

Es ist zwar richtig, dass mit der gemeinsamen Einrichtung mit Thüringen Kosten eingespart werden können, durch ihr Hin und Her müssen die Sicherungsverwahrten aber übergangsweise für mindestens ein Jahr in Weiterstadt untergebracht werden, was zusätzliche Umbaukosten in Weiterstadt bringt und weitere Fahrtkosten evtl. im Personalbereich mit sich führt, denn das Fachpersonal aus dem AVD kommt aus Schwalmstadt.

Genaue Rechenschaft über diese Zusatzkosten können sie uns bei der kommenden Sitzung des Unterausschusses Justizvollzug, der in Weiterstadt tagen wird, abliefern!

Herr Präsident,
meine Damen und Herren,

bei der Umsetzung der Sicherungsunterbringung in Hessen sind viele Fehler seitens der Landesregierung gemacht worden.Trotzdem ist eine gemeinsame Einrichtung mit Thüringen sinnvoll und zu begrüßen.

Deshalb wird die SPD-Landtagsfraktion dem Gesetz im Sinne der Sache zustimmen.