SPD begrüßt Zusammenlegung der hessischen und thüringischen Sicherungsunterbringung

In ihrer heutigen Rede hat die rechts- und vollzugspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann den vorgelegten Gesetzentwurf über einen Staatsvertrag zwischen Hessen und Thüringen zur Unterbringung von Sicherungsuntergebrachten der beiden Länder in der Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt begrüßt und Zustimmung signalisiert. „Durch eine gemeinsame Unterbringung von hessischen und thüringischen Häftlingen können vor allem wirtschaftliche Synergien genutzt werden. Allerdings können wir von Glück sagen, dass sich der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn mit seiner Forderung nach einem vollkommen überdimensionierten Super-Knast aus dem Mai 2011 nicht durchsetzen konnte“, sagte Hofmann am Mittwoch in Wiesbaden.

Der Gesetzentwurf sehe vor, dass in Schwalmstadt auch diejenigen Häftlinge nach dem sogenannten Therapieunterbringungsgesetz untergebracht werden sollten, die nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eigentlich zu entlassen wären. „Diese Häftlinge können und müssen in speziellen Therapieeinrichtungen untergebracht werden, da nach wie vor Gefahr von ihnen ausgeht, schwere Gewalt- und Sexualstraftaten auszuüben und sie zudem unter einer psychischen Störung leiden. Es muss jedoch Vorsorge getroffen werden, dass für alle Betroffenen auch ausreichend Therapieplätze vorhanden sind“, so die SPD-Politikerin.