1. Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für einen Staatsvertrag zum Vollzug der Sicherungsunterbringung in einer gemeinsamen Einrichtung

Herr Präsident,

meine Damen und Herren,

mit dem vorgelegten Gesetzentwurf soll ein Staatsvertrag zwischen Hessen und Thüringen begründet werden, der es Hessen und Thüringen künftig ermöglicht, die Sicherungsuntergebrachten für beide Bundesländer in einer Einrichtung, d. h. in der JVA Schwalmstadt unterzubringen. Dort sollen zunächst 60 Plätze zur Verfügung gestellt werden.

Wir begrüßen solch eine gemeinsame Unterbringung mit Thüringen, da dadurch Synergien genutzt werden können, auch in wirtschaftlicher Hinsicht.

Dies ist umso begrüßenswerter als Jörg-Uwe Hahn noch am 18.05.2011 in der Bildzeitung verkündete, er wolle den „Super-Knast“, d. h. eine Einrichtung für alle Sicherungsuntergebrachten in Deutschland in Hessen schaffen!

Daraus ist glücklicherweise nichts geworden!

Mit einer bemerkenswerten und einschneidenden Entscheidung des BVerfG vom 04.05.2011 hat das BVerfG, wie Sie wissen, den Gesetzgeber bis zum 31.05.2013 (!) aufgefordert die Sicherungsunterbringung mit neuen Standards im Sinne eines Gesamtkonzeptes zu regeln.

In seiner Entscheidung hat das BVerfG einen besonderen Augenmerk auf das sog. Abstandsgebot, d. h. die Sicherungsunterbringung muss sich von der Freiheitsstrafe abheben und erforderliche Therapieangebote müssen geschaffen werden.

Diese neuen Standards stellen alle Länder, nicht nur Hessen, vor große neue konzeptionelle, aber auch finanzielle Herausforderungen, die gewiss im Verbund mit anderen Ländern leichter zu bewältigen sind.

Zu begrüßen ist, dass diese Zusammenarbeit zwischen Hessen und Thüringen auf Dauer angelegt ist, dies sieht man etwa an der Vertragslaufzeit und möglichen Kündigungsregelungen.

Da nach den prognostizierten Berechnungen Thüringen nur 15 der 60 Plätze beanspruchen wird, trägt Thüringen nach dem Staatsvertrag auch nur rund 25 % der Kosten.

Nach der Begründung des Gesetzentwurfes plant Hessen in Schwalmstadt auch diejenigen nach dem sog. Therapieunterbringungsgesetz unterzubringen, die nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eigentlich zu entlassen wären, aber in speziellen Therapieeinrichtungen untergebracht sind, da nach wie vor die Gefahr weiter von ihnen ausgeht schwere Gewalt- und Sexualstraftaten auszuüben und sie zudem unter einer psychischen Störung leiden.

Für deren Unterbringung ist bis dato die Vitos GmbH und das Sozialministerium zuständig.

Eine Umressortieriung dieser Therapieuntergebrachten nach Schwalmstadt ist nicht ganz unproblematisch. Gerade, weil auch die nach dem ThUG Unterzubringenden in Schwalmstadt untergebracht werden, ist insbesonders darauf zu achten, dass ausreichende Therapieangebote vorhanden sind.

Dies werden wir im Blick behalten.

Insgesamt ist eine gemeinsame Einrichtung der Sicherungsuntergebrachten für Hessen und Thüringen sinnvoll.

Deshalb wird die SPD-Landtagsfraktion diesem Gesetzentwurf zustimmen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.