Die Weiterstädter Landtagsabgeordnete Heike Hofmann hat die kritische Haltung der Liga der Freien Wohlfahrtsverbände zum Entwurf der Landesregierung zu einem Kinderförderungsgesetz (KiföG) unterstützt. Auch wir sehen die Gefahr eines drastischen Qualitätsverlustes in der frühkindlichen Bildung, wenn das Gesetz in seiner jetzigen Form verabschiedet werden sollte. Die Regelungen des Gesetzes führen faktisch zu größeren Gruppen, zu geringeren Öffnungszeiten und zu weniger qualifiziertem Personal in den Einrichtungen. Das entspricht in keiner Weise den heutigen Anforderungen an frühkindliche Bildung und konterkariert die Anstrengungen vieler Träger, die Qualität der Erziehungs- und Bildungsprozesse zu steigern und für eine Betreuung zu sorgen, die der tatsächlichen Lebensrealität und den tatsächlichen Bedürfnissen von Eltern gerecht wird, betonte die SPD-Politikerin.
Es sei ein grundlegender Fehler der Landesregierung gewesen, den Entwurf für ein KiföG nicht im Rahmen einer Regierungsanhörung mit den öffentlichen und freien Trägern, den Fachverbänden und der Fachwelt insgesamt breit zu diskutieren. Es rächt sich jetzt, dass man im Schnellverfahren eine Regelung durchziehen will, die die gesamte Fachwelt und vor allem auch die Eltern auf die Barrikaden treibt. Man hätte vorher die Fachleute fragen sollen, so die Abgeordnete.
Hofmann widersprach auch der Behauptung, dass durch das KiföG mehr Geld für die frühkindliche Bildung zur Verfügung gestellt werde. Der Zuwachs an Mitteln hat ausschließlich mit dem Urteil des Staatsgerichtshofs in Sachen Mindestverordnung zu tun. Das Land musste gezwungen werden, den erhöhten Personalschlüssel auch zu finanzieren, so die Rechtspolitikerin. Der Betrag, den Schwarz-Gelb als Landesförderung bezeichne, beinhalte zum großen Anteil Mittel aus dem kommunalen Finanzausgleich, die zweckgebunden seien, und Bundesmittel. Wenn man das alles heraus rechne, sinke der Landesanteil an der Finanzierung der Kinderbetreuung.
Viele unserer Kommunalvertreter, die freien Träger, aber auch die Berufsverbände der Erzieherinnen und Erzieher haben mittlerweile gerechnet und bewertet. Sie kommen alle zu dem Ergebnis, dass dieser Gesetzentwurf untauglich ist, die heutigen Anforderungen an qualitativ hochwertige Bildung, Betreuung und Erziehung zu regeln. Deshalb bedarf es nun einer grundsätzlichen Überarbeitung, forderte Hofmann abschließend.