Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe dürfen nicht so beschnitten werden, dass dem Bürger der Zugang zum Gericht erschwert wird

Angesichts der aktuellen Beratungen und Pläne der Bundesebene, die Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe massiv zu beschneiden, haben sich die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann und der ASJ-Bezirksvorsitzende und Landtagskandidat Jürgen Gasper zu Wort gemeldet:

„Eine Gesetzesänderung in diesem Bereich darf nicht dazu führen, dass der Justizgewährungsanspruch, d. h. der Zugang des Bürgers zu Gericht, massiv verkürzt wird“, so Hofmann und Gasper.

Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, Freibeträge abzusenken, die Ratenzahlungshöchstdauer zu begrenzen und die Eigenanteile an der Finanzierung der Prozesskostenhilfe zu erhöhen.

Hofmann und Gasper erkannten zwar an, dass die Prozess- und Verfahrenkostenhilfe zwar angesichts steigender Kosten in den Länderhaushalten effizienter ausgestaltet werden müsse, jedoch müsse der Zugang zum Recht gerichtlich und außergerichtlich allen Bürgern unabhängig von deren Einkünften und Vermögen eröffnet sein.

Dies habe die SPD in ihrem Regierungsprogramm auch klar verdeutlicht.