Die rechts- und justizvollzugspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann hat den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Sicherungsverwahrung als dringend nachbesserungsbedürftig bezeichnet.
Die im November 2012 im Hessischen Landtag durchgeführte mündliche Anhörung zum Gesetzentwurf habe die Kritik der SPD-Landtagsfraktion bestätigt, so Hofmann. Die SPD-Fraktion habe daher einen Änderungsantrag eingebracht.
Beispielsweise sei die durch den Gesetzentwurf angedachte Abschaffung der Arbeitspflicht für Sicherungsverwahrte nicht sachdienlich.
Gerade Vollzugspraktiker betonen häufig die Bedeutung der Arbeitspflicht, da durch diese besonders Verwahrte, die sich ansonsten vollständig zurückzögen, zur Teilnahme am Anstaltsleben angehalten werden. Das Bundesverfassungsgericht sieht die Arbeit als geeignete Resozialisierungs- und Behandlungsmaßnahme an. Auf eine Arbeitspflicht mit dem Hinweis auf die notwendige Einhaltung des Abstandsgebots zu verzichten, geht daher unserer Auffassung nach fehl. Die Arbeitspflicht muss dringend in den Gesetzentwurf aufgenommen werden, so Hofmann.
Keine Lösung bietet der Gesetzentwurf auch zur Frage des Umgangs mit nicht oder zeitweilig nicht therapierbaren Sicherungsverwahrten, so die SPD-Abgeordnete.
Es gibt unstreitig Verwahrte, bei denen therapeutische Maßnahmen schlichtweg erfolglos bleiben. Es macht keinen Sinn, Betroffene mit nicht endenden Behandlungen und Maßnahmen zu konfrontieren. Der Änderungsantrag sieht daher vor, dauerhaft nicht zielführende Maßnahmen zu beenden. Dies steht im Einklang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, da die Betroffenen nur aus einzelnen Maßnahmen und nicht aus dem gesamten Therapieprozess ausscheiden. Die an die Beendigung einzelner Maßnahmen anschließende Ruhephase kann außerdem eine besondere Motivationsphase sein, da die Verwahrten währenddessen für den weiteren Therapieprozess Kraft sammeln können, so die justizpolitische Sprecherin.
Wichtig ist uns außerdem, dass die Möglichkeit der Supervision für Bedienstete im Gesetzestext verankert wird. Die Arbeit im Schichtdienst, zudem mit einer schwierigen Klientel, ist nicht zu unterschätzen. Es muss daher sichergestellt sein, dass den Bediensteten ein entsprechender Rahmen geboten wird, um Erfahrungen und Erlebtes zu verarbeiten. Um ein solches Angebot tatsächlich sicherzustellen, ist eine gesetzliche Normierung notwendig , so Hofmann.