Als mehr als überfällig hat die Landtagsabgeordnete Heike Hofmann die Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den Kommunalen Spitzenverbänden über den Ausgleich der aus der Mindestverordnung für Kindertagesstätten (MVO) resultierenden Mehrkosten bezeichnet. Nach dem jüngsten Urteil des Staatsgerichtshofs blieb der Landesregierung gar nichts anderes übrig, als ihren vollendeten Wort- und Rechtsbruch zu revidieren. Sie muss nun anerkennen, dass sie zur Zahlung eines Ausgleichs wegen des in der Hessischen Verfassung verankerten Konnexitätsprinzips rechtlich verpflichtet ist. Diese rechtliche Verpflichtung hatte sie geleugnet und die Kommunen und freien Träger finanziell im Regen stehen lassen, so die Rechtspolitikerin Hofmann weiter.
Die Träger hätten außer ein paar Brosamen keinen Cent gesehen, wenn der Staatsgerichtshof die Regierung nicht gestoppt hätte. Tatsache ist und bleibt auch nach dieser Vereinbarung, dass das Land aus eigenem Wollen und mit eigenen Mitteln keinen substantiellen Beitrag zur Finanzierung der frühkindlichen Bildung leistet, kritisiert die SPD-Politikerin.
Bei den Investitionskosten für den U3-Ausbau leugne die Landesregierung konsequent die politische Verpflichtung zur Drittelfinanzierung der ausbaubedingten Kosten. Dementsprechend bleibe das Land auch konsequent unter dieser Marke und habe überhaupt erst für 2013 eigene Mittel zur Verfügung gestellt. Noch schlimmer sieht es aber bei der entscheidenden Frage der Betriebskostenfinanzierung aus. Lässt man die Mittel im Kommunalen Finanzausgleich und die dem Land nunmehr durch den Staatsgerichtshofs vorgeschriebenen Zahlungen weg, liegt der Anteil des Landes an den Gesamtkosten für die Kindertagesstätten bei etwa 50 Millionen Euro. Und dies bei Kosten im Jahr 2011 von insgesamt 1,6 Milliarden Euro, betonte Hofmann.