Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
wir beraten heute in 2. Lesung erneut ein Sammelgesetz, das insgesamt 23 Rechtsvorschriften entfristen bzw. verlängern soll.
Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
dieses Gesetzgebungsverfahren war leider nur eine Farce!
Die in der 1. Lesung aufgeworfenen Fragen bzw. Anregungen zur Gesetzesänderung wurden von dieser Landesregierung einfach weggewischt.
Auch die Bemühungen der einzelnen beteiligten Fachausschüsse, bestimmte Regelungen zu ändern, wurden von den Mehrheitsfraktionen ignoriert.
Ein Paradebeispiel dafür ist das Friedhofs- und Bestattungsrecht. Selbst der Innenminister hat Änderungsbedarf für erforderlich gehalten. Was tun Sie? Nichts! Sie lassen es einfach weiterlaufen.
Dabei wissen alle, das haben wir auch mit einem eigenen Gesetz deutlich gemacht, gibt es z. B. Änderungsbedarf bei der Aufhebung des Sargzwanges bei Bestattungen Angehöriger muslimischen Glaubens.
Viele Muslime müssen mit sehr viel Aufwand und für viel Geld Angehörige in ihren Herkunftsländern und nicht in Deutschland aufgrund ihres Glaubens bestatten.
Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
hier zeigt sich Deutschland nicht von seiner besten Seite!
Deshalb sollten wir in Hessen endlich mit gutem Beispiel vorangehen!
Erneut will ich hier auch das Spielbankgesetz erwähnen.
Nach den Beratungen im Fachausschuss müsste auch den Regierungsfraktionen klar sein, dass die Abgabenregelungen und die sog. Trancheregelung angepasst werden muss.
Ich muss Ihnen auch ganz klar sagen, dass uns als dem zuständigen Gesetzgeber bei diesem Sammelgesetz ebenso wie bei den vorherigen die Transparenz völlig fehlt, gerade im Hinblick auf die notwendige Evaluierung.
Für uns als Gesetzgeber ist es völlig intransparent und fraglich, wie, mit welchem Ergebnis und mit welchem Inhalt überhaupt evaluiert worden ist und wie die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen zu bewerten sind: ob sie entfristet oder weitergeführt werden müssen oder was sonst damit geschehen muss.
Die Evaluierungsergebnisse werden uns als Gesetzgeber bis zum heutigen Datum nicht vorgelegt. Das ist eine Schande!
Deshalb kann die SPD-Landtagsfraktion diesem Gesetz nicht zustimmen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!