„Aufarbeitung der strafrechtlichen Verfolgung homosexueller Menschen“

Herr Präsident,

meine Damen und Herren,

mit dem dieser Debatte zugrunde liegenden Antrag von Bündnis 90/Die Grünen hat sich dieser Landtag sehr umfassend mit der Rehabilitierung verurteilter homosexueller Menschen befasst.

Tausende von Menschen, die in der NS-Zeit aber auch nach dem Zweiten Weltkrieg in der Bundesrepublik Deutschland bis 1994 nur aufgrund ihrer Liebe zu einem gleichgeschlechtlichen Partner von der Strafjustiz verurteilt wurden!

Es ist beschämend und gehört zu den dunkelsten Geschichten auch des Nachkriegsdeutschlandes, dass sämtliche sexuelle Handlungen, einschließlich bloßer erotisch interpretierbarer Annäherungen unter Männern bis 1969 unter Strafe standen!

So kam es von 1945 bis 1969 in der Bundesrepublik Deutschland zu 50.000 Verurteilungen und ca. 100.000 Ermittlungsverfahren gegen Homosexuelle.

Was bedeutete das für die Betroffenen? Sie wurden stigmatisiert, verängstigt, bedroht, eingesperrt und verloren in vielen Fällen ihre bürgerliche Existenz. In Tausenden von Fällen wurden hier die Menschenrechte und Persönlichkeitsrechte von Betroffenen mit Füßen getreten!

Längst überfällig ist deren Rehabilitierung!

Die SPD-Landtagsfraktion ist daher sehr froh darüber, dass das Land Berlin nun eine Bundesratsinitiative gestartet hat, um die Opfer zu rehabilitieren. Ein entsprechendes Gutachten des Landes Berlin zerstreut etwaige verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine Rehabilitierung entsprechender Opfer.

Wir sind auch der Überzeugung, dass dieses dunkle Kapitel deutscher Geschichte besser erforscht werden muss. Dazu gehört auch die Forschung und die Aufarbeitung der Spruchpraxis der Strafgerichte und des Bundesverfassungsgerichtes, dass in seiner Rechtsprechung 1957 homosexuelle Handlungen noch als Verstoß gegen das Sittengesetz wertete.

Wir sind auch froh darüber, dass insbesondere im Ausschuss eine sachliche, zielführende Debatte zu diesem Thema geführt wurde und ein gemeinsamer Antrag im Ausschuss erarbeitet werden konnte, der diese Verurteilungen einmütig verurteilt.

Bei bloßen Absichtserklärungen und Bekundungen darf es aber nicht bleiben! Es bedarf einer gesellschaftlichen Rehabilitation der Betroffenen!

Deshalb muss die Landesregierung die Bundesratsinitiative des Landes Berlin unterstützen, damit die Bundesregierung die formelle Aufhebung der einschlägigen Strafurteile prüft und auch eine entsprechende Entschädigung!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!