Koalitionsfraktionen müssen Entwurf für Verfassungsschutzgesetz zurückziehen

Zu der jüngsten Kritik des hessischen Datenschutzbeauftragten Michael Ronellenfitsch an dem Entwurf eines Verfassungsschutzgesetzes der regierenden CDU und FDP erklärte die Landtagsabgeordnete und rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Heike Hofmann: „Der Datenschutzbeauftragte stützt die Linie der SPD und teilt unsere Kritik am Koalitionsentwurf. Wir haben von Anfang gesagt, dass mit diesem Gesetzentwurf Transparenz verhindert und die demokratische Kontrolle des Verfassungsschutzes erschwert wird. Wir fordern die Koalition auf, die Kritik, die nun auch vom Datenschutzbeauftragen geäußert wird, ernst zu nehmen, und den Gesetzentwurf zurückzuziehen.“ Die SPD-Fraktion stehe für Gespräche bereit, um eine gemeinsame Lösung zu finden, so Hofmann weiter.

Der Gesetzentwurf sieht erhebliche Beschränkungen der Abgeordnetenrechte vor. So sei unter anderem vorgesehen, dass handschriftliche Notizen der Abgeordneten nach einer Sitzung der Parlamentarischen Kontrollkommission eingezogen werden sollen, so die SPD-Politikerin.

„Wir halten es für absurd, dass es den Abgeordneten laut Gesetzentwurf verboten sein soll, Mobiltelefone, Laptops oder andere Aufnahmegeräte mitnehmen zu dürfen. Solche Regelungen gibt es in keinem anderen Verfassungsschutzgesetz – weder auf Länder- noch auf Bundesebene“, betonte die Rechtspolitikerin.

Hofmann verwies stattdessen auf einen Gesetzentwurf der SPD-Fraktion, die bereits im Dezember vergangenen Jahres einen Gesetzentwurf eingebracht hatte, der für Hessen dieselben Standards festschreibt, wie sie im Bund und in anderen Bundesländern gelten. „Die Landesregierung ist dringend aufgefordert sich mit diesem Vorschlag auseinanderzusetzen und fraktionsübergreifend zu einer praktikablen Lösung zu kommen“, forderte Hofmann abschließend.