Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

Herr Präsident,

meine Damen und Herren,

bei der Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften (gleichgeschlechtliche Partnerschaften) wurde in den letzten Jahren viel erreicht. Auch die Entscheidungen des BVerfG’s vom 19.6. sowie vom 18.7. diesen Jahres sind wichtige Meilensteine zu einer gesellschaftlichen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe.

So hat das BVerfG in seinen jüngsten Entscheidungen festgestellt, dass die Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnerschaften im Grunderwerbssteuerrecht verfassungswidrig ist. Das Gleiche gilt für die Ungleichbehandlung beim beamtenrechtlichen Familienzuschlag.

Diese Entscheidungen des BVerfG`s begrüßt die SPD-Landtagsfraktion ausdrücklich!

Insbesondere auf bundesgesetzlicher Ebene gibt es noch viel zu tun.

Etwa im Steuerrecht, z. B. dem Ehegattensplitting, das nur Eheleuten vorbehalten ist und das endlich konsequent zugunsten von Familien mit Kindern weiterentwickelt werden muss!

Im Adoptionsrecht, wo die gemeinsame Adoption eines Kindes nach wie vor nicht erlaubt ist, haben mehrere anerkannte Studien längst widerlegt, dass das Kindeswohl durch gleichgeschlechtliche Eltern gefährdet würde.

Der Gesetzgeber ist sogar insofern im Widerspruch, als dass er zwar die gemeinsame Adoption gleichgeschlechtlicher Paare nicht zulässt, sehr wohl aber die Adoption eines fremden Kindes durch einen Lebenspartner und die Stiefkindadoption.

Solch eine Ungleichbehandlung kann erst gar nicht mit dem Kindeswohl begründet werden! Angesichts dieser wegweisenden fortlaufenden Rechtsprechung des BVerfG’s ist die Politik im Lande leider immer noch „die Getriebene“.

Wir wissen ja längst, wenn der „Hahn kräht“, hat dies noch lange nichts zu sagen.

Herr Justizminister Hahn, sie propagieren in Sonntagsreden zwar „die Gleichstellung zu 100%“; warum hat auch Ihre Fraktion unser Gesetz zur Gleichstellung, das alle rechtlichen Bereiche des Landesrechtes umfasste und eine Gleichstellung rückwirkend zum 01.08.2001 vorsah, zunächst abgelehnt?

Insgesamt bleibt festzustellen, dass wir in Hessen mit der Gleichstellung heute noch genauso weit zurück wären wie der Bund, wenn es nicht die Gesetzesinitiativen von SPD und Grünen in der Vergangenheit gegeben hätte. Gleichstellung in Hessen ist kein Verdienst der Regierungsparteien, sondern von Rot-Grün. Deswegen verwundert es auch nicht, dass wir heute – trotz der Lippenbekenntnisse des Justizministers und der Bundesfamilienministern – über zwei Anträge von SPD und Bündnis 90/Die Grünen befinden.

Insbesondere in der CDU sind die nunmehr auch im Bundesverfassungsgericht terminlichen Gleichheitsgrundsätze nämlich bis heute nicht angekommen.

Statt endlich entscheidende bundesrechtliche Regelungen auf den Weg zu bringen agiert die CDU hier wie ein „wild gewordener Hühnerhaufen“, werden in der CDU fortschrittliche Ansätze etwa dem Aufruf der Initiative von der Bundesfamilienministerin Dr. Schröder sofort hier in Hessen, etwa von Ministerpräsident Bouffier oder dem CDU-Fraktionsvorsitzenden Wagner, blockiert.

Sie gehören zu einem der größten Bremsklötze bei der Frage der Gleichstellung!

Nein, meine Damen und Herren, es geht gerade nicht um die völlige Gleichstellung der Ehe mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Es geht darum, die in der Sache völlig ungerechtfertigten und verfassungswidrigen Tatbestände der Ungleichbehandlung endlich abzuändern.

Dies ist längst überfällig! Aber dazu fehlt Ihnen offenbar sicher die nötige Kraft und Größe.

Unser Antrag bietet Ihnen deshalb die Chance, dass aus Hessen heraus ein Signal für eine verfassungsgemäße Gleichstellung von Ehe- und eingetragenen Lebenspartnerschaften erfährt.

Herr Präsident,

meine Damen und Herren,

eines ist mir allerdings noch wichtig:

Neben der gesetzlichen Gleichstellung brauchen wir aber auch einen weiteren gesellschaftspolitischen Wandel.

Gleichgeschlechtliche Liebe wird oft aus Scham und Angst vor möglichen Benachteiligungen etc. heute noch tabuisiert, etwa in der Familie, bei Freunden oder am Arbeitsplatz. Grund hierfür ist immer noch, die Ächtung gleichgeschlechtlicher Beziehungen und das Schüren homophober Ängste. Das BVerfG ist hier erheblich weiter. Die SPD ist es auch. Deswegen sollten sich auch CDU und FDP dieser veränderten Realität stellen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!