Landesregierung hat sich nicht mit Ruhm bekleckert

Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann hat beid er heutigen Landtagsdebatte bekräftigt, dass sich die Landesregierung bei der Umsetzung der sogenannten Sicherungsverwahrung, also der Unterbringung der gefährlichen Straftäter im Anschluss an die Strafhaft, nicht mit Ruhm bekleckert habe. Im Mai letzten Jahres habe Justizminister Hahn noch große Töne gespuckt. "Er plante damals noch den Superknast, nicht nur für Hessen, sondern auch für andere, weitere Bundesländer. Er wollte eigens Gefängnisse für Sicherungsverwahrte bauen und sie länderübergreifend in Hessen unterbringen, so die Abgeordnete in ihrer heutigen Plenarrede. Was ist aus diesen ambitionierten Plänen geworden? Nur noch Thüringen wird gemeinsam mit Hessen in dieser Frage kooperieren", sagte Hofmann.

Die Experten hätten bei Hahns "Superknastplänen" davor gewarnt, zu große Einheiten zu schaffen, da die Sicherungsverwahrten ein hoch problematisches behandlungsbedürftiges Klientel sei, die in überschaubaren Einheiten therapiert werden müssten, so Hofmann.

"Im März 2012 ereilte uns die Nachricht, dass die Kosten für die Unterbringung der Sicherungsverwahrten von 14 auf 25 Millionen Euro zu explodieren drohen. Das ist absoluter Planungspfusch. Die Kosten drohten sich fast zu verdoppeln! Die Landesregierung erklärte diese drohende Kostenexplosion im Wesentlichen mit nicht beachteten Energiekosten und einem zu niedrig angemessenen Zuschlag für erforderliche bauliche Standards, diese seien nicht berücksichtigt worden", sagte Hofmann.

Monate lang hätten einerseits die Bediensteten der JVA Schwalmstadt wegen ihres Arbeitsplatzes und andererseits die Bevölkerung in Schwalmstadt um den möglichen Wegfall der JVA als wichtigem Arbeitsgeber bangen müssen. Glücklicherweise habe das Justizministerium letztlich die richtige Entscheidung für die Unterbringung der Sicherheitsverwahrten getroffen: für Schwalmstadt!

"Die JVA in Schwalmstadt hat bereits seit vielen Jahren hinreichende Erfahrungen mit Sicherungsverwahrten. Nun drängt die Zeit: Das Bundesverfassungsgericht hat dem Bund und den Ländern aufgegeben, bis zum 31. Mai 2013 die Unterbringung der Sicherungsverwahrten unter neuen Standards und ausreichenden Therapieangeboten zu sichern."