Als ein Ergebnis des Untersuchungsausschusses zur Zwangspensionierung von Steuerfahndern sehen die Landtagsfraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Vorwürfe bestätigt, dass die vier betroffenen Steuerfahnder unangemessen behandelt und gemobbt wurden, berichtet die Abgeordnete und rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Heike Hofmann. Das in Ruhestandsversetzungsverfahren sei nicht rechtmäßig. Die faktische Nichtbefassung von Ministerpräsident Koch (CDU) und Finanzminister Weimar (CDU) mit an sie gerichteten Briefen stelle sich als Verletzung der Fürsorgepflicht dar, die der Eskalation des Konflikts massiv Vorschub geleistet habe, so Hofmann weiter. Diese Ergebnisse machen SPD und GRÜNE in ihren vom Mehrheitsbericht abweichenden Voten deutlich.
Die betroffenen ehemaligen Steuerfahnder wurden in der Folge ihrer kritischen Haltung gegenüber ihrer Amtsleitung gezielt aus der Steuerfahndung entfernt. Sie wurden faktisch strafversetzt, betonte Heike Hofmann.
Die beiden Landtagsfraktionen fordern als Konsequenz aus den Erkenntnissen des Untersuchungsausschusses, dass Inruhestandsetzungsverfahren auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt werden sollen. Danach soll die Entscheidung über die Dienstunfähigkeit in Zukunft durch die Verwaltung und nicht durch Gutachter getroffen werden. Zudem sei bei Begutachtungen zur Dienstunfähigkeit ein Vier-Augen-Prinzip einzuführen. Ferner sei dafür zu sorgen, dass die zuständige Behörde über ausreichend Personalausstattung und geeignete Qualitätskontrollen verfügt. Im Regelfall solle bei Beamtinnen und Beamten unter 60 Jahren eine Versetzung in den Ruhestand auf Lebenszeit ausgeschlossen werden. Durch regelmäßige Nachuntersuchungen sei zu überprüfen, ob die Dienstunfähigkeit fortbestehe, so Hofmann abschließend.