Die Landtagsabgeordnete Heike Hofmann hat in ihrer heutigen Rede im Landtag, die mit dem vorgelegten Gesetz der Landesregierung geplante Einsatz von Privaten im Bereich der Förderungseinziehung bei niedergeschlagenen Forderungen und die Einführung von Verwaltungsgebühren in Notarangelegenheiten verurteilt. Warum eigentlich Private? An sich haben wir ein recht erfolgreiches Vollstreckungswesen. Vom Hessischen Gerichtsvollzieherverband wissen wir, dass die hessischen Gerichtsvollzieher willens und in der Lage sind, erneute Vollstreckungen, die wegen früherer Erfolgslosigkeit niedergeschlagen wurden, erfolgreich durchzuführen. Warum glaubt die Landesregierung, dass dies private Inkassofirmen gewinnbringend besser könnten?, so die SPD-Politikerin.
Für die Forderungsbetreibung sollten an private Dritte höchst persönliche Daten weitergegeben werden. Die Landesregierung verkenne zudem die Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung, die die bisherigen Befugnisse der Gerichtsvollzieher erweitert.
Mit diesem Gesetz sollen auch wie bereits angekündigt, Verwaltungsgebühren in Notarangelegenheiten eingeführt werden. Problematisch ist hierbei, dass Notare nach § 1 BNotG Träger eines öffentlichen Amtes sind und staatliche Aufgaben der vorsorgenden Rechtspflege wahrnehmen. Ob die Differenzierung der Höhe der Prüfungsgebühren nach dem Urkundsaufkommen sachgerecht ist, ist fraglich.