Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
erneut legt die Landesregierung ein Gesetz zur Verlängerung bzw. zur Veränderung bestimmter Rechtsvorschriften vor. In wieweit dieses Sammelgesetz zu einer Verwaltungsvereinfachung führt, ist allerdings fraglich.
Zumindest fehlt dem Parlament als Gesetzgeber die völlige Transparenz bei der Frage der Evaluierung; in welchem Inhalt, in welcher Qualität wird überhaupt evaluiert?
Seit Jahren fordern wir als zuständiger Gesetzgeber, dass uns die Evaluierungsergebnisse vorgelegt werden. Dies geschieht bis heute nicht!
Insgesamt ist der vorgelegte Gesetzentwurf enttäuschend, denn viele Fragestellungen, wie z. B. beim Maßregelvollzuggesetz bzw. Spielbankgesetz werden nicht gelöst, sondern auf die lange Bank geschoben. In vielen Fällen werden zudem nicht die inhaltlichen Weichenstellungen vorgenommen.
Bezüglich des Spielbankgesetzes wird z. B. die geforderte Höhe der Abgabe, die Frage der sogenannten TROC-Abgabe, mit dem Hinweis der Änderungsbedarf könne nicht vollumfänglich umgesetzt werden auch im Hinblick an die Anpassung des Hessischen Glückspielgesetzes nicht angegangen.
Das Gesetz soll um 5 Jahre verlängert werden.
Dabei ist es längst erforderlich, dass eine Regulierung von Spielhallen, gewerblichen Spielautomaten sowie Pferderennen gefunden wird, um die Spielsucht effektiv zu bekämpfen. Hier gibt es nämlich noch erheblichen Nachbesserungsbedarf!
Nicht klar ist außerdem, warum Anregungen des Hessischen Landkreistages zur Kapitalerhaltung des Stiftungsvermögens bzw. Hessischen Städtetages über die Zuständigkeit der Stiftungsaufsicht in der Landesregierung verworfen wurden.
Auch die notwendige Änderung des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes, etwa im Hinblick auf die Leichenschau, wurde auf die lange Bank geschoben. Das Gesetz soll um 8 Jahre verlängert werden.
Auch unsere Initiative, für Angehörige muslimischen Glaubens den Sargzwang bei Bestattungen aufzuheben, wird fälschlicherweise von dieser Landesregierung nicht verfolgt.
Bei der Änderung des hessischen Nichtrauchergesetzes wird in der Gesetzesbegründung lapidar behauptet, die Evaluierung habe keine neuen Aspekte ergeben.
Dabei wissen wir doch alle:
Der Nichtraucherschutz greift zu kurz. So können z. B. Kinder und Jugendliche in Einzelfällen in Gaststätten einer hohen Dauergefahr ausgesetzt sein. Unseren sinnvollen Kompromissvorschlag zwischen Nichtraucherschutz und Freiheit des Einzelnen hat diese Landesregierung leider abgelehnt.
Beim Maßregelvollzugsgesetz verfährt die Landesregierung auch nach dem Motto aussitzen.
So müssen die bestehenden Regelungen etwa im Hinblick auf den Datenschutz und Zwangsbehandlungen dringend angepasst werden. So hat das Bundesverfassungsgericht eine entsprechende Vorschrift aus Rheinland-Pfalz bzw. Baden-Württemberg, die der hessischen ähnelt, für nichtig erklärt.
Hier muss dringend etwas getan werden!
Auch das hessische Privatrundfunkgesetz soll bis 2017 fast unverändert belassen werden. Dies geht allerdings an der aktuellen Diskussion und dem tatsächlichen Bedarf völlig vorbei.
So haben Sie fälschlicherweise unsere Initiative zur vernetzten und qualifizierten Förderung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen blockiert.
Bezüglich des Landesaufnahmegesetzes wird seit Jahren um die Kostenerstattung zwischen Land und Kommunen gestritten. Bis dato erstattet das Land die Kosten in Form von einer Pauschale für längstens zwei Jahre, was die Kommunen als völlig unzureichend kritisieren. Dieser Konflikt müsste endlich aufgelöst werden. Nun soll das Gesetz allerdings um 8 Jahre verlängert werden.
Insgesamt ist das vorgelegte Gesetz enttäuschend. In vielen Bereichen heißt es:
Die Landesregierung muss nachsitzen!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!