erst für nächtliches Verkaufsverbot von Alkohol, jetzt dagegen

"Völlige Konfusion beim Hessischen Innenminister" konstatiert die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann, nachdem sich das Innenressort am vergangenen Freitag für das von der SPD vorgeschlagene nächtliche Verkaufsverbot von Alkohol ausgesprochen hatte und jetzt das Gegenteil vertritt. "Boris Rhein scheint sein Ministerium nicht richtig führen zu können", kritisierte die SPD-Politikerin. Hintergrund ist ein SPD-Gesetzentwurf zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes, der ein Verbot von Alkoholverkäufen zwischen 22 und 6 Uhr vorsieht, um Suchtgefahren zu vermindern und unter Alkoholeinfluss verübte Straftaten zu reduzieren.

Im Schreiben des Ministerbüros von Boris Rhein, das am vergangenen Freitagvormittag den Mitgliedern des zuständigen sozialpolitischen Ausschusses übermittelt wurde, heißt es im Fazit wörtlich: "Im Ergebnis wird ein nächtliches Alkoholverkaufsverbot an Verkaufsstellen aus polizeilicher Sicht als Ergänzung der bisherigen Maßnahmen der Landesregierung zur Reduzierung des Alkoholmissbrauchs und zur Intensivierung des Jugendschutzes und der Kriminalprävention unter den genannten Voraussetzungen befürwortet." Von Journalisten auf den Widerspruch zur bisherigen Haltung der Landesregierung, namentlich des Sozialministers aufmerksam gemacht, kommt das Innenministerium jetzt zum gegenteiligen Ergebnis und bewertet den SPD-Vorschlag als "nicht zielführend".

Dazu sagte Hofmann: "Offensichtlich hat das Innenministerium seine fachliche Einschätzung allein aus politischen Gründen korrigiert, obwohl es selbst einen ‚ursächlichen Zusammenhang‘ von Gewaltkriminalität und Alkoholkonsum sieht. Dem geschwächten Innenminister Rhein ist politischer Frieden in der Koalition offensichtlich wichtiger als effektiver Schutz vor Gewalttaten".

Die Abgeordnete kündigte an, die Angelegenheit nicht auf sich beruhen zu lassen. "Der Innenminister beruft sich auf die Stellungnahmen der sieben hessischen Polizeipräsidien. Wenn er deren Äußerungen nicht interpretieren kann und zu zwei gegenteiligen Schlüssen kommt, sollte er diese Stellungnahmen dem Parlament komplett vorlegen. Dazu werden wir ihn auffordern."