"Die Tatsache, dass das Land Hessen die Umsetzung einer gerichtlichen Weisung zum Tragen einer elektronischen Fußfessel auf die private Sicherheitsfirma "Securitas" übertragen hat, ist aus verfassungsrechtlicher Sicht höchst problematisch und daher abzulehnen," sagte heute die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Heike Hofmann.
Das Anlegen einer elektronischen Fußfessel sei ebenso wie das anschließende Überwachen bereits eine hoheitliche Maßnahme, mit der in die persönliche Freiheit der Betroffenen eingegriffen werde. Zudem sei sie eine Maßnahme der Gefahrenabwehr und Führungsaufsicht. Beides sei nach Ansicht Hofmanns vorliegend nicht voneinander abtrennbar und damit als hoheitliche Aufgaben zu qualifizieren. Angesichts dieser Bedeutung und Tragweite sei eine Übertragung an private Unternehmen ausgeschlossen, stellte die Rechtspolitikerin fest.
Hofmann wies darauf hin, dass mit dem "Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen" zum 01.01.2011 die Möglichkeit geschaffen worden sei, u.a. Sexual- und Gewaltstraftäter, die eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren vollständig verbüßt hätten oder bei denen eine Maßregel der Besserung und Sicherung für erledigt erklärt worden sei, elektronisch zu überwachen, wenn die Gefahr bestehe, dass die Betroffenen erneut entsprechende Taten begehen würden. Mit dem Tragen der elektronischen Fußfessel solle diese Gefahr eingedämmt und weitere Taten damit verhindert werden.
Deshalb heiße es in dem der bundesweiten Umsetzung zugrunde liegenden Staatsvertrag auch einleitend:
"Die Führungsaufsicht dient der Unterstützung entlassener Straftäter mit einer ungünstigen Sozialprognose bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft und gleichzeitig ihrer Überwachung zur Verhinderung von neuen Straftaten."
Vor diesem Hintergrund könne das Anlegen der überwachenden elektronischen Fußfessel unter keinen Umständen im Wege einer Auftragsvergabe von einem privaten Unternehmen übernommen werden, sagte Hofmann abschließend."