Millionenschaden durch Hessens Alleingang bei der Vergütung von Landesbediensteten

Einen Millionenschaden für das Land aufgrund des Alleingangs der Hessischen Landesregierung bei den Tarifverträgen fürchtet die SPD-Landtagsfraktion. "Nicht nur die Tarifbeschäftigten des Landes Hessen spüren täglich die negativen Folgen der Entscheidung von Roland Koch und Volker Bouffier, aus der Tarifgemeinschaft der Länder auszutreten, sondern auch dem hessischen Landeshaushalt droht ein millionenschweres Loch", sagte die Landtagsabgeordnete und rechtspolitische Sprecherin ihrer Fraktion, Heike Hofmann.

Obwohl das Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vom 08. Mai 2006 diskriminierende Regelungen aufgrund des Lebensalters verbiete, habe das Land Hessen unter der Verantwortung von Roland Koch und Volker Bouffier noch bis zum 31. Dezember 2009 Arbeitsverträge abgeschlossen, in denen die Vergütung der Betroffenen in unzulässiger Weise von dem jeweiligen Lebensalter abhängig gemacht worden sei. Außerdem sei diese rechtswidrige Einkommensberechnung zusätzlich zur Grundlage für die Neugestaltung des von der hessischen Landesregierung ausgehandelten Tarifvertrag-Hessen (TV-H) gemacht worden, kritisierte die Rechtspolitikerin Hofmann.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe inzwischen die Unzulässigkeit der Einkommensberechnung nach Lebensaltersstufen bestätigt und das Bundesarbeitsgericht habe im November vergangenen Jahres festgestellt (6AZR 481/09), dass die in Hessen praktizierte Diskriminierung "nur beseitigt werden kann, indem das Entgelt der wegen ihres Alters diskriminierten Angestellten ,nach oben‘ angepasst wird". Die betroffenen Angestellten hätten nun einen Anspruch auf die Grundvergütung der höchsten Lebensaltersstufe ihrer Vergütungsgruppe, so die SPD-Politikerin weiter.

Aus diesem Grund habe die SPD-Fraktion einen umfangreichen Berichtsantrag (Drs. 18/5392) gestellt, um zu erfahren in welchem Umfang der Landeshaushalt durch die Fehler von Roland Koch und Volker Bouffier belastet worden ist, so Hofmann abschließend.