Die Weiterstädter Landtagsabgeordnete Heike Hofmann hat ausdrücklich begrüßt, dass CDU und FDP endlich ihre Blockadehaltung gegen die Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge in Hessen aufgegeben haben. "Die SPD hatte am 14. September vergangenen Jahres einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) und zur Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge in den Hessischen Landtag eingebracht. Mit dem vorgelegten Entwurf ziehen CDU und FDP nun nach", so die SPD-Politikerin und rechtspolitische Sprecherin ihrer Fraktion. Der Gesetzentwurf der Landesregierung sei tatsächlich überflüssig, da er sich nicht maßgeblich vom SPD-Gesetzentwurf unterscheide. Meine Fraktion sei aber schon zufrieden, dass die Landesregierung überhaupt einen Schritt in die richtige Richtung mache.
"Die Anhörung zu unserem Gesetzentwurf hat bereits deutlich gemacht, dass die Hessischen Städte und Gemeinden endlich eine Möglichkeit erhalten müssen, wiederkehrende Straßenausbaubeiträge erheben zu können. Danach sollen sie durch Satzung bestimmen können, dass an Stelle der Erhebung einmaliger Beiträge die jährlichen Investitionsaufwendungen für die Schaffung, Erweiterung und Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen nach Abzug des Gemeindeanteils als wiederkehrender Beitrag erhoben werden kann. Dies ist nur als eine Möglichkeit für die Kommune gedacht und soll auf freiwilliger Ebene erfolgen", unterstrich Hofmann.
Auch die bereits durchgeführte schriftliche Anhörung im Innenausschuss habe eine breite Unterstützung für das berechtigte Anliegen der Kommunen deutlich gemacht. Die finanzielle Situation der hessischen Städte und Gemeinden hat sich in den letzten Jahren dank einer äußerst kommunalfeindlichen Haltung der Landesregierung extrem verschlechtert. Die Kommunen seien dringend auf weitere Einnahmen angewiesen. Die Möglichkeit, die Kosten der Instandhaltung von Gemeindestraßen durch wiederkehrende Straßenbeiträge zu finanzieren, sei ein wichtiger Schritt nach vorn. Nun müsse es darum gehen, dass das Gesetzgebungsverfahren zügig durchgeführt werde, damit die gesetzlichen Grundlagen zu Gunsten der Kommunen endlich geschaffen werden, so Hofmann abschließend.