Hessische Regelung bringt weder Entbürokratisierung noch verbesserten Verbraucherschutz

Zum heute verabschiedeten Hessischen Gaststättengesetz erklärten SPD und GRÜNE, dass dieser in keinster Weise zur Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung beitrage. Die beiden Abgeordneten Uwe Frankenberger (SPD) und Karin Müller (Bündnis 90/ DIE GRÜNEN) sagten den Kommunen voraus, dass durch den Wegfall der sogenannten Erlaubnispflicht auf sie ein erheblicher Mehraufwand in der nachgelagerten Kontrolle zukomme.

Frankenberger wies in der Plenardebatte im Hessischen Landtag in Wiesbaden darauf hin, dass "die zukünftigen Gastwirte bei vorgenommenen Investitionen keine Garantie auf Betrieb der Gaststätte haben, da ihnen nachträglich die Betreibung der Gaststätte untersagt werden kann". "Insbesondere der Verbraucherschutz bleibt auf der Strecke. Im Gesetz gibt es keine Regelungen zur Qualität der Lebensmittelkontrolle und des Hygieneschutzes oder zum Lärmschutz, zu Sperrzeiten oder zum Jugendschutz", sagte Müller.

Als mehr als ärgerlich bezeichneten die beiden Landtagsabgeordneten die Tatsache, dass die Landesregierung im Gesetzentwurf keine Regelung zur kostenlosen Nutzung von Toiletten für Gäste aufgenommen habe. Insbesondere auf hessischen Autobahnraststätten sei dies ein Ärgernis, da die hessischen Steuerzahler für das Entfernen von Unrat durch unerlaubtes Urinieren aufkommen müssten.

In einer gemeinsamen Kleinen Anfrage wollen die Abgeordneten nun klären, ob hier eine Regelung von Seiten der hessischen Landesregierung getroffen werden kann.