Die Landtagsabgeordnete und rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Heike Hofmann, hat die Argumentation des Anwalts der Landesregierung beim Revisionsverfahren vor dem Leipziger Bundesverwaltungsgericht als demaskierend für die Landesregierung bezeichnet. Das Land klagt auf 17 Nachtflüge und nichts anderes. Ministerpräsident Bouffier, Innenminister Rhein und Wirtschaftsminister Posch haben den Menschen in den vergangenen Wochen nur vorgegaukelt, beim Nachtflugverbot auf ihrer Seite zu stehen. Dabei hatten sie wohl ganz maßgeblich die Oberbürgermeisterwahl in Frankfurt im Auge, betonte die SPD-Politikerin.
Nach den wahrnehmbaren Medienberichten habe der Anwalt das Gegenteil von dem vorgetragen, was durch die Landesregierung in den vergangenen Wochen beständig erklärt worden sei. Die Verantwortung für die Einlassungen des Anwalts trägt die Regierung, er handelt in ihrem Auftrag. Damit wird auch erklärbar, warum die Landesregierung die Revision nicht zurückgezogen hat, sagte die Rechtspolitikerin Hofmann.
Die Abgeordnete kritisierte nachdrücklich, dass die Landesregierung damit ein weiteres Mal das Vertrauen der Menschen in die Landespolitik erschüttere. Sie setzt den Wortbruch fort, der im Jahr 2007 mit der Genehmigung von 17 Nachtflügen im Planfeststellungsbeschluss begonnen wurde.
Den möglichen gravierenden Formfehler im Planfeststellungsverfahren zu den Nachtflügen bezeichnete Hofmann als typische aber in diesem Fall willkommene Schlamperei der hessischen Landesregierung. Auch sei bis heute nicht nachvollziehbar, wie das Wirtschaftsministerium als zuständige Planfeststellungsbehörde auf die Zahl von 17 Nachtflügen gekommen sei. Ich hoffe, dass die vorgefallenen Schlampigkeiten ausnahmsweise zum Vorteil der Menschen im Rhein-Main-Gebiet gereichen und ein Umdenken der Landesregierung bewirken, so Hofmann abschließend.