Landesregierung darf Kommunen nicht schröpfen

Ein für den Haushaltsausschuss des Hessischen Landtags erstelltes Gutachten von Prof. Dr. Junkernheinrich widerlegt nach Auffassung der SPD eindeutig die Behauptung des hessischen Finanzministers, der Entzug von 344 Millionen Euro gegenüber den Kommunen sei vertretbar. „Nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes in Rheinland-Pfalz, wonach die Kommunen wegen stark gestiegener Sozialausgaben mehr Mittel vom Land erhalten müssten, ist dies der zweite Schlag für den Finanzminister innerhalb weniger Tage“, betonte die Landtagsabgeordnete Heike Hofmann. „Das Gutachten macht klar, dass den hessischen Kommunen keine Mittel entzogen werden dürften, sondern im Gegenteil ihre Finanzausstattung verbessert werden muss.“ Junkernheinrich hatte im Auftrag des Haushaltsausschusses zur Frage der angemessenen Einnahmeverteilung zwischen Land und den hessischen Kommunen Stellung bezogen und insbesondere die vorliegenden Landesgutachten einer kritischen Betrachtung unterzogen.

Die SPD habe von Anfang an Zweifel an der Behauptung des Finanzministers gehabt, sagte Hofmann, die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion ist. Das Gutachten werde nun Wasser auf den Mühlen der Kommunen sein, die gegen die Landesregierung wegen mangelhafter Finanzausstattung klagten. Finanzminister Schäfer müsse endlich die schlechte Lage der Kommunen anerkennen und dürfe ihnen nicht die notwendigen Finanzmittel vorenthalten, so Hofmann, die als Fraktionsvorsitzende im Weiterstädter Stadtparlament sehr genau um die Sorgen und Nöte der Kommunen weiß.

„Nach diesem Gutachten bleibt unsere Forderung auf der Tagesordnung, den hessischen Kommunen die vorenthaltenen Mittel in Höhe von 344 Millionen Euro wieder zurückzugeben. Spätestens beim Doppelhaushalt 2013/2014 muss eine Korrektur erfolgen“, so Hofmann.