Geld aus Bildungs- und Teilhabepaket kommt nur unzureichend bei den Kindern an

Die Landtagsabgeordnete Heike Hofmann hat das Bildungs- und Teilhabepaket als „gut gemeint aber nicht unbedingt gut gemacht“ bezeichnet. „Wenn in der Mehrzahl der hessischen Landkreise und Städte Lernförderung nur ein oder zwei Prozent der berechtigten Kinder Lernhilfe in Anspruch nehmen, dann kann etwas nicht stimmen“, sagte die SPD-Politikerin.

Mit einem Berichtsantrag hat die SPD-Landtagsfraktion Zahlen über die Inanspruchnahme der einzelnen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket – jeweils für die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte, abgefragt. Auskunft erbeten wurde über Anträge auf kostenfreies Mittagessen, auf Lernförderung, auf Förderung von Kultur-, Sport- und Freizeitangebote, für einen Tagesausflug, die Schülerbeförderung sowie für die Schulbedarfspauschale.

„Die Ergebnisse sind zum Teil niederschmetternd. Zum einen gibt es Landkreise und kreisfreie Städte, die die Leistungen nicht getrennt erfassen. Dann kann man natürlich auch nur schwer eine Bewertung darüber machen, ob die Leistungen ankommen“, kritisierte die SPD-Politikerin. „Selbst bei der Schulbedarfspauschale müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass nur weniger als die Hälfte der Berechtigten den Antrag stellt. Man muss deshalb festhalten: das Bildungspaket wirkt so nicht“, so Hofmann weiter.

Die Gründe dafür seien sicher vielfältig, dies zeige sich auch dadurch, dass es so große Unterschiede zwischen den einzelnen Kommunen gebe. „Allerdings ist auf jeden Fall klar, dass die vom Bund vorgegebenen großen bürokratischen Hemmnisse entscheidend sind. Das bestätigen uns auch Verantwortliche in den Kommunen. Wenn betroffene Familien für jedes einzelne Kind und für jede einzelne Leistung jeweils einen Antrag stellen müssen, kann das nicht funktionieren. Gerade die Familien, für die die Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gedacht sind, haben oft große Probleme im Umgang mit Behörden und zum Teil auch keine Kenntnis über die zur Verfügung stehenden Leistungen. Wenn wir alles lassen, wie es ist, werden wir keine Verbesserung für die Kinder erreichen und damit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht entsprechen“, erklärte die Rechtspolitikerin Hofmann weiter.