Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag setzt sich dafür ein, dass zukünftig in Hessen zwischen 22 und 5 Uhr im Einzelhandel (inklusive Tankstellen und Kioske) kein Alkohol mehr verkauft werden darf. Dazu haben die Sozialdemokraten einen Gesetzentwurf zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes eingebracht. Dieser lehnt sich an eine bestehende Norm in Baden-Württemberg an, die noch von der früheren Landesregierung aus CDU und FDP beschlossen worden sei, erläuterte die rechtspolitische Sprecherin Heike Hofmann. Damit würde man auch Forderungen des Hessischen Städtetages nachkommen, so die Abgeordnete weiter.
Längere Öffnungszeiten und eine Vielzahl von Verkaufsstellen verursachen zunehmend Gelage und Exzesse in der Umgebung der Verkaufsorte, so Hofmann. Viele Freiluftpartys uferten aus, weil Nachschub unbegrenzt zur Verfügung stünde. Zu Beginn ist das Trinken noch mäßig, später wird der Wunsch nach mehr Alkohol immer stärker. Wenn dann unbegrenzt Nachschub rund um die Uhr zur Verfügung steht, wird das anfänglich fröhliche Beisammensein zum Trinkwettbewerb. Dies berichten uns mehr und mehr die Verantwortlichen in der Polizei, ergänzte die Abgeordnete. Dem könne mit der gegenwärtigen gesetzlichen Regelung kaum Einhalt geboten werden. Erst durch ein lokales Alkoholkonsumverbot sei die Polizei durch einige hessische Kommunen ermächtigt worden, präventiv gegen angetrunkene jugendliche Randalierer vorzugehen. Dies greife aber zu kurz.
Zudem zeige die Kriminalstatistik, dass mehr als ein Drittel aller Gewaltverbrechen unter Alkoholeinfluss stattfinde. Gerade Auseinandersetzungen zwischen jungen Trinkern fänden laut Presseberichten vermehrt an Alkoholverkaufsstellen statt und seien durch die verlängerten Ladenöffnungszeiten begünstigt. Ebenso steige seit Jahren die Zahl der jungen Komasäufer.
Auch die Suchthilfeorganisationen hatten bereits seit Jahren gefordert, die Verkaufszeiten für Alkohol einzuschränken. Die Gelegenheit, sich Alkohol verschaffen zu können, führt zu übermäßigem Konsum, vor allem dann, wenn jüngere Menschen schon nennenswert Alkohol intus haben, so Hofmann. Junge Leute planten nicht unbedingt, sich zu betrinken. Das Exzesstrinken entwickele sich häufig erst mit zunehmender Alkoholisierung. Wer zu Hause feiern will, der kann sich vorher versorgen das ist früher auch gelungen, unterstrich die Abgeordnete. Bei enthemmtem Weitertrinken am Verkaufsort oder in direkter Nachbarschaft seien aber erhebliche Probleme vorprogrammiert. Dieser Entwicklung wollen wir entgegen wirken, erläuterte die Rechtspolitikerin.