Mangelhaftes CDU/FDP Pflege- und Betreuungsgesetz soll ohne weitere Anhörung durchgezogen werden

„Der Umgang von CDU und FDP mit der Neuregelung des Heimgesetzes ist erschreckend“, äußerte die SPD-Landtagsabgeordnete Heike Hofmann zu den letzten parlamentarischen Äußerungen der Regierungsfraktionen. „Der vorgelegte, erneute Änderungsantrag von CDU und FDP zu ihrem eigenen Gesetzentwurf vom Februar 2011 hat die eindeutigen fachlichen Mängel nicht beseitigt. Vielmehr wurden neue Mängel hinzugefügt und neue Unklarheiten geschaffen“, kritisierte die Rechtspolitikerin.

Angesichts der offenkundigen Mängel habe die SPD beantragt, eine schriftliche Anhörung der betroffenen Verbände und Organisationen zu dem umfangreichen Änderungsantrag durchzuführen. Dies sei von der Mehrheit aus CDU und FDP aber abgelehnt worden. „Wir haben so lange auf den Änderungsantrag warten müssen, da wäre es auf vier Wochen mehr auch nicht angekommen. Dies hätte aber der fachlichen Bewertung gedient. Offenkundig ist dies bei CDU und FDP aber nicht erwünscht“, stellte die Abgeordnete fest.

CDU und FDP hatten einen Gesetzentwurf in Nachfolge des Bundesheimgesetzes im Februar 2011 in den Landtag eingebracht, nachdem die SPD im Juni 2010 einen Gesetzentwurf vorgelegt hatte. Aufgrund massiver Kritik der Fachwelt brachten CDU und FDP noch vor der ersten Anhörung 2011 einen Änderungsantrag zu ihrem eigenen Gesetz ein.

„Das größte Problem des CDU/FDP-Entwurfs bleibt die Tatsache, dass der Tenor des Gesetzes den Beschäftigten in der Pflege unterstellt, Gewalt gegen Schutzbefohlene auszuüben. Wir können gut nachvollziehen, dass sich Altenpflegerinnen und Altenpfleger, die tagtäglich mit großem Engagement unter schwierigen Bedingungen ihren Beruf ausüben, dadurch diskreditiert fühlen. Es ist Aufgabe des Staates, Menschen die in Einrichtungen leben, vor Übergriffen zu schützen. Es ist aber falsch, diese Ausnahmefälle als Regel anzunehmen“, erklärte die Abgeordnete. Abschließend verwies sie darauf, dass der Gesetzentwurf der SPD von der Fachwelt als klarer, strukturierter und angemessener bewertet worden sei.