Bei der dritten Lesung im Hessischen Landtag zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung hat die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Heike Hofmann, die Änderungen der Möglichkeiten zur wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen durch die CDU/FDP als "maßgebliche Einschränkung der Kommunen bei der Energiewende" bezeichnet. "Der Ansatz der Regierungskoalition verfehlt somit gänzlich die Ziele des Energiegipfels", betonte die SPD-Politikerin. Anders als in den anderen Bundesländern sei den hessischen Kommunen ein zukunftsorientiertes Engagement bei der Stromerzeugung und der Stromverteilung grundsätzlich verwehrt und werde im Bereich der erneuerbaren Energien nur dann zugelassen, wenn ein privater Dritter sich beteilige. Darüber hinaus dürfe die Kommune nur Anteile bis 50 Prozent halten.
Das schlimmste aber sei, dass in der neuen Regelung ein Schutz für private Dritte ausdrücklich im Gesetz verankert werde, so die Rechtspolitikerin Hofmann. Damit könnten die privaten Energieriesen künftig gegen die Kommunen klagen, wenn sie in erneuerbare Energien investierten. Leider habe sich die FDP bei dieser Regelung durchgesetzt. Schließlich lehnten auch viele Kommunalpolitiker der CDU dies strikt ab. Auch die führenden Stadtwerke und kommunalen Unternehmen hätten sich im Vorfeld vor einer solchen Regelung gewarnt. Leider habe die CDU nur auf ihren Koalitionspartner gehört und ihre eigene Basis, wie etwa die nordhessische CDU mit Staatssekretär Weinmeister an der Spitze, nicht beachtet.
Auch darüber hinaus bleibe die HGO Novelle weit hinter den Erwartungen zurück. Eine echte Bürgerbeteiligung sei seitens CDU/FDP nicht gewollt. Den Kommunen werde mit Misstrauen begegnet und würden gegängelt, indem man die Genehmigungspflicht für Kassenkredite einführe, so Hofmann abschließend.