Am gestrigen Abend diskutierte der Strafrechtler Prof. Dr. Arthur Kreuzer auf Einladung der rechtspolitischen Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann und der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (AsJ) Bezirk Hessen Süd über die zukünftige Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung.
Prof. Kreuzer kritisiert in diesem Zusammenhang die Ausuferung des Bundesgesetzgebers zur Sicherungsverwahrung scharf. Erst aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte sei nun der Bundesgesetzgeber gezwungen, die Sicherungsverwahrung restriktiver zu gestalten. Die Sicherheit der Bevölkerung ist uns sehr wichtig, jedoch dürfen bei der Sicherungsverwahrung rechtsstaatliche Grundsätze nicht verletzt werden. Es darf nicht vergessen werden, dass die Sicherungsverwahrung keine Strafe ist, sondern eine Maßregelung zur Besserung und Sicherung, so die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann.
Deshalb seien die von der Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger nun vorgelegten Eckpunkte für ein neues Gesetz grundsätzlich zu begrüßen. Ob das Therapieunterbringungsgesetz jedoch verfassungskonform sei, bleibe abzuwarten.
Auch das Land Hessen ist jetzt gefordert, verfassungskonforme Statuten für die Sicherungsverwahrung umzusetzen. Dazu gehören u. a. ausreichende Therapieangebote, Freizeitmöglichkeiten, bei Geeignetheit auch Lockerung, so der AsJ-Vorsitzender Jürgen Gasper abschließend.