Vor gut eineinhalb Jahren hat der Europäische Gerichtshof der Menschenrechte (EGMR) festgestellt, dass die nachträgliche Verlängerung der auf zehn Jahre begrenzten Sicherungsverwahrung gegen die Europäische Menschrechtskonvention verstößt, so die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann. Diese Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht in Folge konkretisiert und so müssen bis zum 31. Dezember dieses Jahres die Gerichte entscheiden, ob etwa 100 Personen bundesweit einen Anspruch auf Entlassung haben. Um Rechtssicherheit für die Zukunft zu schaffen wurde das sogenannte Therapieunterbringungsgesetz geschaffen.
Mit dem Therapieunterbringungsgesetz (ThUG), welches wir derzeit in Form eines Hessischen Ausführungsgesetzes beraten, wird geregelt, dass entlassene Täter nach Verbüßung der Strafe bzw. einer zeitlich begrenzten Sicherungsverwahrung in eine geschlossene Einrichtung untergebracht werden können, wenn Grund hierfür eine schwere Straftat war, eine psychische Störung im Zusammenhang mit der Straftat vorliegt sowie eine erhebliche Gefährlichkeit der Person und daraus resultierend Gefahren für die Bevölkerung prognostiziert werden, so Hofmann.
Die SPD- Landtagsfraktion hat sich für die Zustimmung zu diesem Gesetz entschieden, da sie dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger in Hessen Vorrang zuerkennt. Dennoch ist die Zustimmung zu diesem Gesetz nicht leicht gefallen. Durch das Gesetz werden verschiedene verfassungsrechtliche Fragen aufgeworfen, die derzeit noch unbeantwortet sind. Es bleibe daher abzuwarten, ob das ThUG einer Verfassungskontrolle Stand halte oder eine weitere Neuregelung erforderlich werde, so Hofmann abschließend.