SPD stimmt zum Schutz der Bürger zu

Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann hat bei der Debatte des Therapieunterbringungsgesetzes im Hessischen Landtag Zustimmung der SPD signalisiert. "Mit dem Therapieunterbringungsgesetz (ThUG), das wir nun durch ein Hessisches Ausführungsgesetz beraten, wird geregelt, dass entlassene Täter nach Verbüßung der Strafe in zeitlich begrenzter Sicherungsverwahrung dann in einer geschlossene Einrichtung untergebracht werden können, wenn eine schwere Straftat oder eine psychische Störung im Zusammenhang mit der Straftat vorliegt sowie erhebliche Gefährlichkeit und Gefahr für die Bevölkerung prognostiziert wird", sagte die SPD-Politikerin am Donnerstag in Wiesbaden.

Vor gut eineinhalb Jahren habe der Europäische Gerichtshof der Menschenrechte (EGMR) festgestellt, dass die nachträgliche Verlängerung der auf zehn Jahre begrenzten Sicherungsverwahrung gegen die Europäische Menschrechtskonvention verstößt. Diese Rechtsprechung habe das Bundesverfassungsgericht in Folge konkretisiert. Deshalb müssten bis zum 31.12. dieses Jahres die Gerichte entscheiden, ob der betroffene Personenkreis (rund 100 Fälle bundesweit) entlassen werden müsse.

Es bleibe abzuwarten, ob das ThUG einer Verfassungskontrolle Stand halte, so Hofmann. "Zwar ist die Schutzpflicht des Staates gegenüber den Bürgern vor besonders gefährlichen Mitmenschen zu gewährleisten, doch gibt es auch viele offene Frage, die von unabhängigen Gerichten entschieden werden müssen", so Hofmann.